4763 Minderjährige gelten kurz vor Jahresende in Deutschland als vermisst. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) war zum Stichtag 1. Dezember der Aufenthaltsort von 1604 Kindern (bis 13 Jahre) und 3159 Jugendlichen (14-17 Jahre) unbekannt. Im Jahr 2020 lag die Zahl am selben Datum bei 4433.
Keine größere Anzahl unaufgeklärter Fälle
Die meisten der Fälle werden innerhalb weniger Tage aufgeklärt, wie die Polizei in ihrer Statistik betont. Generell sei die Quote mit 97 Prozent sehr hoch. Auch wenn in der Öffentlichkeit intensiv über einzelne vermisste Kinder und Jugendliche berichtet werde, stimme der Eindruck nicht, dass es eine größere Anzahl unaufgeklärter Fälle gebe.

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Für einige Taten fehlte den Gangstern im Corona-Jahr die Gelegenheit. Andere Delikte waren überhaupt nur möglich, weil es die Pandemie gab.
So wurden beispielsweise von den 14 614 im Jahresverlauf 2020 als vermisst gemeldeten Kindern 14 223 (97,3 Prozent) wieder gefunden. Bei den Jugendlichen lagen die Zahl 2020 bei 73 701 Vermissten und 72 159 Wiederaufgefundenen (Aufklärungsquote 97,9 Prozent).
Zu den vermissten Minderjährigen zählen solche, die sich regelmäßig entfernen - meist aus Jugendeinrichtungen - und dann nach kurzer Zeit wieder auftauchen. Außerdem zählen in diese Kategorie Minderjährige, die einem Elternteil zu Unrecht entzogen wurden.
Gefahr von Leib oder Leben wird stets angenommen
Generell gilt als vermisst, wenn eine Person ihr gewohntes Lebensumfeld verlassen hat, der Aufenthalt unbekannt ist und eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit angenommen werden kann. Sind Minderjährige plötzlich verschwunden, gehen die Ermittler zunächst grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben aus.