Katholische Kirche in Österreich:Strafe für Massen-SMS an Gläubige

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Die Diözese Graz kommt eine Massen-SMS teuer zu stehen. Nach österreichischem Recht ist elektronische Post an mehr als 50 Adressaten ohne deren Einwilligung nicht erlaubt. Dabei verschickte die Kirche nicht einmal Werbung - sondern Zahlungserinnerungen.

Einfach, schnell, umweltschonend: Statt umständlich Briefe zu drucken, zu kuvertieren und auch noch zur Post zu bringen, hat sich die Diözese Graz-Seckau im vergangenen Jahr für eine hochmoderne Kommunikationsform mit ihren Gläubigen entschieden. Diejenigen, die mit der Zahlung ihrer Kirchenbeiträge im Rückstand waren, wurden einfach per SMS an die ausstehenden Beiträge erinnert.

An wie viele Gläubige die SMS genau ging, ist unklar. Der Standard berichtet von rund 15.000. Berichten des ORF zufolge handelte es sich um etwa 17.000 Menschen, die die Zahlungserinnerung per SMS erhielten. Fakt ist, dass es sich um deutlich mehr als 50 Menschen handelte und dass die Nachricht wohl unerbeten war. Ein klarer Fall für das österreichische Telekommunikationsgesetz. Dieses schreibt nämlich im Paragraf "Unerbetene Nachrichten" vor, dass elektronische Post, explizit auch SMS, ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig sei, wenn es sich dabei um Direktwerbung handelt oder wenn diese an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist.

SMS als erlaubte Post an Mitglieder

Bereits 2007 hatte die Diözese eine ähnliche Massen-SMS verschickt und sich durch ein eigens angefertigtes Gutachten absichern wollen. Nach einem Bericht des Standard berief sich die Diözese außerdem auf eine Erläuterung des österreichischen Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Demnach gelten Mitteilungen von Organisationen an ihre Mitglieder nicht als elektronische Post - und fallen demnach auch nicht unter das Telekommunikationsgesetz.

Kurz nach der zweiten SMS-Welle im vergangenen Jahr erklärte die Diözese deshalb, dass es sich nicht um Werbung, sondern um Kommunikation mit den Mitgliedern handle. Die zuständige Fernmeldebehörde sah das jedoch offenbar anders und argumentiert laut Standard, dass man der Kirche normalerweise als Kind beitrete und nicht aktiv als Erwachsener - dementsprechend kann die reine Kirchenzugehörigkeit auch nicht als Zustimmung zu solchen Sendungen interpretiert werden.

Die Diözese muss nun nach Informationen des Standard eine Strafe unter 10.000 Euro zahlen - die Höchststrafe wären 37.000 Euro gewesen. Im Gegensatz zur deutschen Kirchensteuer wird der Kirchenbeitrag in Österreich nicht pauschal vom Gehalt eingezogen. Außerdem sind die Kirchen selbst für deren Einziehung zuständig. Offenbar erging der Bescheid gegen die Diözese bereits im März. Diese ergriff keine Rechtsmittel, soll die Strafe bezahlt haben - und will in Zukunft auf solche Massen-SMS verzichten.

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