Hamburg (dpa) - Wegen des Zeigens des „Z“-Symbols in der Heckscheibe seines Autos hat das Amtsgericht Hamburg einen 62-Jährigen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Das Gericht habe den Autofahrer am Dienstag wegen Billigung von Straftaten schuldig gesprochen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Angeklagte habe nicht bestritten, ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt zu haben. „Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt“, erklärte der Sprecher.
Das „Z“ stelle das Symbol der russischen Kriegführung dar. Der Buchstabe steht für die Parole „Za Pobedu“ (Auf den Sieg). Das sei der Allgemeinheit aufgrund der breiten Berichterstattung in den Medien unmittelbar vor dem Tatzeitpunkt allgegenwärtig gewesen. Die Botschaft am Autofenster könne nicht anders verstanden werden, als dass der Angeklagte sich moralisch hinter die Befehlshaber und damit hinter die Täter des Angriffskrieges stelle. Darin liegt nach Ansicht des Amtsgerichts eine öffentliche Billigung von Straftaten, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
Der Angeklagte war nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 29. März 2022 mit dem Zeichen am Auto die Hamburger Grindelallee entlang gefahren. Der Deutsche aus Schenefeld (Kreis Pinneberg) hatte dafür einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 30 Euro bekommen, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.
Der 62-Jährige argumentierte vor Gericht, das Z sei bloß der letzte Buchstabe des lateinischen Alphabets. Es sei „eine sehr, sehr steile These“, diesen Buchstaben mit dem Krieg in der Ukraine in Verbindung zu bringen. Es gebe andere mögliche Zusammenhänge, wie den französisch-algerischen Spielfilm „Z“ (Costa Gavras) oder eine frühere Kneipe in Hamburg selben Namens, sagte der in Mecklenburg geborene Mann nach Angaben des Gerichtssprechers. Sein Verteidiger verwies zudem auf Presseberichte zur „Generation Z“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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