Identitäts-Schwindel:"Waldjunge" wegen Leistungsbetrugs angeklagt

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Er war in Berlin aus dem Nichts aufgetaucht - angeblich minderjährig und Vollwaise. Doch kurz nachdem die Geschichte des "Waldjungen Ray" an die Öffentlichkeit gelangte, stellte sie sich als falsch heraus. Jetzt soll der junge Mann für die Folgen seines Schwindels aufkommen.

Gegen den vor einem Jahr als Schwindler entlarvten "Waldjungen Ray" ist in Berlin Anklage wegen Betrugs erhoben worden. "Sie erfolgt wegen des Vorwurfs des Leistungsbetrugs in Höhe von rund 30.000 Euro", sagte der Sprecher des Berliner Landgerichts für Strafsachen. Er bestätigte damit einen Bericht der Bild-Zeitung.

Der heute 21 Jahre alte Niederländer, der eigentlich Robin heißt, war im September 2011 aus dem Nichts in der Hauptstadt aufgetaucht. Den Behörden tischte er eine erfundene Geschichte auf, wonach seine Eltern angeblich gestorben waren und er als Minderjähriger jahrelang im Wald lebte. Als vermeintlicher Notfall erhielt er deshalb Leistungen des Jugendamtes.

Doch der Niederländer war den späteren Ermittlungen zufolge zu diesem Zeitpunkt schon volljährig und nicht erst 17 Jahre alt, wie von ihm behauptet. "Deshalb hätte er auf diese Leistungen keinen Anspruch gehabt", sagte der Landgerichtssprecher. Die Anklage der Staatsanwaltschaft ist demnach mittlerweile bei Gericht eingegangen, das sie nun noch zulassen muss.

Schaden für den Steuerzahler

Aufgeflogen war der Schwindel, als die Ermittler Fotos des Jugendlichen mit der mysteriösen wie herzzerreißenden Geschichte veröffentlichten. Danach kamen bald Hinweise auf die wahre Identität: Ray heißt eigentlich Robin, war zum Zeitpunkt seines plötzlichen Auftauchens in Berlin 20 Jahre alt und stammt aus der niederländischen Stadt Hengelo.

Daraufhin gab der junge Mann zu, die ganze Geschichte erfunden zu haben. "Da er volljährig war und EU-Bürger, konnte er seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, und wir haben ihn aus unserer Obhut entlassen", sagte der Sprecher der Jugendbehörde in Tempelhof-Schöneberg. Die Behörden gehen davon aus, dass sich der Beschuldigte noch in Berlin aufhält.

Das Jugendamt hofft nun auf eine Rückzahlung. "Der Schaden ist dem Jugendamt und damit dem Steuerzahler entstanden. Es wäre schön, wenn wir das Geld zurückbekommen", sagte der Sprecher. Deshalb sei auch eine Strafanzeige gestellt worden.

© Süddeutsche.de/dpa/Sabine Kwapik/feko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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