Du bist nichts, du kannst nichts, du wirst nichts. So beschreiben viele ehemalige Verdingkinder das Gefühl, das ihnen in ihrer Kindheit gegeben wurde. Den Umgang, den sie auf Bauernhöfen, in Heimen und Armenhäusern erfahren haben.
Bis weit in die Siebzigerjahre wurden in der Schweiz Kinder verdingt. Die Behörden entzogen sie ihren Eltern etwa dann, wenn diese zu arm waren, sie selbst durchzubringen. Armut galt damals nicht als ein Problem des Staates, sondern als Fehlverhalten des Einzelnen. Sie galt außerdem als eine Gefahr für das Gemeinwohl. Arme Mütter und Väter, so dachte man, würden die Kinder negativ beeinflussen. Besonders häufig waren uneheliche und Scheidungskinder betroffen.
Die Kinder und Jugendlichen wurden in Heimen, vor allem aber auf Bauernhöfen platziert. Dort sollten sie lernen, zu arbeiten. In vielen Fällen aber wurden sie ausgebeutet, geschlagen und missbraucht. Übergriffen wurde nur selten nachgegangen, nicht zuletzt, weil die Pflegefamilien von den Behörden kaum kontrolliert wurden.
Bis heute gibt es keine verlässlichen Statistiken darüber, wie viele Kinder in der Schweiz insgesamt verdingt wurden. "Man muss aber davon ausgehen, dass im 19. und 20. Jahrhundert mehrere Hunderttausend Kinder allein von Platzierungen in Pflegefamilien betroffen waren. Heimplatzierungen sind dabei noch nicht mitgerechnet", sagt Loretta Seglias. Die Historikerin forscht seit 2003 über Verdingung und fürsorgerische Zwangsmaßnahmen.
Erst 1978 trat in der Schweiz die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern in Kraft. Sie schrieb zum ersten Mal bundesweit vor, dass die Aufnahme von Minderjährigen bewilligt werden muss. Und sie stellte die Pflegeeltern unter Aufsicht. Der weitgehend unkontrollierte Umgang mit Pflegekindern, wie er davor gängig war, wurde damit unterbunden.
Die Geschichte der Pflege- und Verdingkinder in der Schweiz wurde lange Zeit verdrängt und verschwiegen. Es dauerte bis 2013, bis sich der Schweizer Staat bei den Betroffenen für das Versagen seiner Behörden entschuldigte. Die damalige Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte bei einem Gedenkanlass: "Für das Leid, das Ihnen angetan wurde, bitte ich Sie im Namen der Landesregierung aufrichtig und von ganzem Herzen um Entschuldigung."
Inzwischen hat die Schweizer Regierung einen Solidaritätsbeitrag für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmaßnahmen eingerichtet: 25000 Franken Entschädigung. Mehr als 9000 Betroffene haben sich beim Bundesamt für Justiz gemeldet. Die Zahl der noch lebenden Verdingkinder dürfte aber höher liegen - viele von ihnen wollen keinen Kontakt mehr zu Behörden.