Gewalt im Jugendgefängnis:Roh, gefühllos, menschenverachtend

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Am Ende der Tortur war das Opfer sogar bereit, sich selbst zu töten: Die beiden jungen Männer, die einen Mithäftling brutal quälten, sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.

Im Prozess um den Folterskandal in der sächsischen Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen sind die beiden Angeklagten zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Ein 17-Jähriger muss für sechs Jahre, sein 26 Jahre alter Mitangeklagter für sieben Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

Der 26-jährige Angeklagte Patrick B. wurde im Prozess um den Folterskandal im Jugendgefängnis Regis-Breitingen vom Leipziger Landgericht zu sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. (Foto: Foto: dpa)

Das Landgericht Leipzig sah es als erwiesen an, dass die beiden im Jahr 2008 versuchten, einen 18-jährigen Mithäftling zu töten, nachdem sie ihn zuvor grausam und mehrfach gequält hatten. Sie wurden des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Nötigung schuldig gesprochen.

Verbrüht und mit einem Besenstiel geschlagen

Richter Norbert Göbel fasste in seiner Urteilsbegründung das Martyrium zusammen, dem das damals 18 Jahre alte Opfer ausgesetzt war. So wurde er mit heißem Wasser verbrüht, mit Fäusten und Besenstielen geschlagen und musste sich erniedrigenden "Spielen" unterziehen.

Schließlich legten die beiden jetzt Verurteilten ihrem Opfer nahe, es solle sich selbst umbringen, da auf seinen Kopf eine Prämie ausgesetzt sei.

Nach den Einschüchterungen und Erniedrigungen versuchte der junge Mann tatsächlich, sich an einem Gürtel zu erhängen. Nachdem dies zwei Mal fehlgeschlagen war, legte ihm der heute 26-Jährige schließlich die Schlinge um den Hals und versuchte, den 18-Jährigen zu erhängen. Als die Peiniger kurz von ihrem Opfer abließen, um sich Verstärkung zu holen, konnte dieses entkommen.

Göbel sagte, das Gericht sei überzeugt, dass es die jungen Männer von Beginn an darauf angelegt gehabt hätten, ihr Opfer zu töten und die Tat als Selbsttötung zu tarnen. Dabei seien sie mit erheblicher Rohheit und Gefühllosigkeit vorgegangen und hätten menschenverachtendes Verhalten an den Tag gelegt.

Opfer vertraute sich Psychologin an

Als strafmildernd wurden ihre Geständnisse gewertet, die sie während des Prozesses überraschend abgelegt hatten und mit denen sie die Darstellungen ihres Opfers bestätigten. Ebenfalls als strafmildernd wertete das Gericht die Zustände, die vor zwei Jahren im dem Gefängnis herrschten: Die Bewacher der jungen Strafgefangenen, die bisweilen allein 50 Häftlinge überwachen sollten, hätten oft weggeschaut und damit das Geschehen erst ermöglicht.

Die Tat wurde erst im vergangenen Jahr bekannt, als sich das Opfer einer Psychologin anvertraute. Der junge Mann, der wegen Schwarzfahrens eine Haftstrafe verbüßte, wurde von Beginn seiner Haftzeit an gedemütigt und gequält. An den Taten waren außer den beiden jetzt vom Landgericht Leipzig verurteilten Angeklagten weitere Häftlinge beteiligt. In anderen Verfahren wurden deshalb schon weitere Strafen verhängt.

Der Verteidiger des heute 17 Jahre alten Angeklagten kündigte an, er werde eine Revision prüfen. Er sehe den von der Staatsanwaltschaft behaupteten Mordvorsatz als nicht gegeben.

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