Gerichtsurteil zu Tippgemeinschaft:Lotto - einer geht leer aus

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Ein Mann wollte sich einen Teil des Millionengewinns seiner Arbeitskollegen erklagen - schließlich war er mit ihnen in einer Tippgemeinschaft. Das musste er dem Gericht aber beweisen.

Der Zivilprozess ist zu Ende, doch das Vertrauen wohl für immer zerstört: Ein Hildesheimer Gericht hat nun entschieden, dass der Kläger kein Anrecht auf einen Teil des Millionengewinns seiner Tippgemeinschaft hat - weil er im entscheidenden Fall ausnahmsweise nicht mitspielte.

Seine Kollegen gewannen Millionen, aber er ging leer aus: Ein Hildesheimer konnte vor Gericht nicht nachweisen, dass er am entscheidenden Datum in seiner gewohnten Tippgemeinschaft mitgespielt hatte. (Foto: Foto: ddp)

Jahrelang hatten Arbeitskollegen bei Bosch in Hildesheim mit mäßigem Erfolg gemeinsam Lotto gespielt - bis zum Sommer 2008. Dann kam beim "Super Ding", einer speziellen Lotto- Spielvariante, der große Geldregen: Aber mit den mehr als 1,7 Millionen Euro folgten nichts als Ärger und heilloser Streit. Während sich zwei Monteure über den Gewinn freuten und von einem sorgenfreien Leben träumten, fühlte sich ein dritter Kollege ausgebootet.

Er behauptete, das Duo habe ihn übergangen und stellte Strafanzeige wegen Betrugs, ein Großteil des Gewinns wurde gepfändet. Am Mittwoch gab es nun die erste Entscheidung in diesem Fall: Der dritte Mann geht leer aus, entschied eine Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim.

"Wer behauptet, an einer Lottogemeinschaft teilgenommen zu haben, muss dies beweisen. Das ist dem Mann nicht gelungen", sagte Richter Michael Meyer-Lamp. Der angebliche Mitspieler habe weder eine Kopie des Spielscheins noch eine Quittung über den Spielbetrag von 21 Euro vorweisen können.

Zwar halte die Kammer es für möglich, dass der Mann - wie viele Male zuvor - auch diesmal mitgespielt habe. "Die Gewissheit, dass seine Version der Wahrheit entspricht, konnten wir aber nicht gewinnen", sagte Meyer-Lamp. Vor Gericht zählten schließlich nicht nur Indizien, sondern auch Beweise wie Belege und Zeugen. Diese konnte der dritte Mann nicht bringen. "Dies sollte jedem, der sich an einer Tippgemeinschaft beteiligt, eine Lehre sein", lautete der Rat des Richters. Die drei Arbeitskollegen waren am Mittwoch im Landgericht nicht anwesend.

Jetzt folgt der Strafprozess

Der Initiator der Tippgemeinschaft hatte am Abend nach der Lottoziehung den angeblich ausgebooteten Mann angerufen und nach der Telefonnummer des zweiten Mitspielers gefragt. Sinngemäß habe er laut Gericht gesagt, dass "wir" nichts gewonnen haben, es gebe aber eine gute Nachricht für den anderen Kollegen.

Diesen Anruf wertete das Gericht eher zugunsten des Initiators. "Warum hätte er schlafende Hunde wecken sollen, wenn er den Mann eigentlich hintergehen wollte?", sagte der Richter in der Begründung. Auch die Angabe der Gewinner, sie hätten lediglich fünf Richtige mit Zusatzzahl erzielt, sei verständlich. "Sie wollten die Sache klein halten und nicht ihren Reichtum herausposaunen." Aber auch die beiden unstreitigen Gewinner können sich noch nicht über den kompletten Geldsegen freuen. Mehr als 1,1 Millionen Euro liegen nach wie vor auf der Bank, eingefroren von den Strafbehörden.

"Die Staatsanwaltschaft hat gegen beide Männer vor dem Amtsgericht Klage wegen Betrugs erhoben", sagte Gerichtssprecher Bernd Pingel. Geschädigt worden sein soll der angeblich ausgebootete Mitspieler. Wann der Strafprozess eröffnet wird, ist noch nicht klar.

Zudem habe der Verlierer des Zivilprozesses noch die Möglichkeit, gegen die jetzige Entscheidung Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle einzureichen. Freuen können sich lediglich die Anwälte. Ihre Gebühren richten sich auch nach der Höhe des Streitwertes - bei mehr als 1,1 Millionen Euro eine beachtliche Summe.

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