Gerichtsurteil:Keine Herausgabe von Eizellen

Ein Mann will die eingefrorenen Eizellen seiner verstorbenen Frau für seine neue Ehefrau - und scheitert vor Gericht.

Von Christina Berndt, München

Ein Mann hat kein Anrecht auf die Herausgabe der befruchteten Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau. Das entschied der Zivilsenat Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Freitag. Das Paar hatte die Eizellen im Jahr 2008 an der Uniklinik Freiburg einfrieren lassen, als bei der Ehefrau Krebs diagnostiziert wurde. Die beiden hofften, später Kinder bekommen zu können, doch die Frau starb 2010. Inzwischen ist der Mann wieder verheiratet, und seine zweite Frau würde die eingefrorenen Eizellen der Verstorbenen gerne austragen, weil sie selbst sonst keine Kinder bekommen kann. Das OLG wies die Forderung nach den Eizellen ab, da im Vertrag mit der Klinik zur Kryokonservierung festgehalten ist, dass die Herausgabe nur an die Eheleute gemeinsam erfolgen dürfe. Das sei nach dem Tod der Ehefrau nun nicht mehr möglich. Der Vertrag habe seine Gültigkeit, auch wenn das Austragen der Eizellen durch eine andere Frau dem erklärten Willen der Verstorbenen entsprochen habe. Dies hatte der Mann vor Gericht geltend gemacht.

© SZ vom 18.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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