Gerichtsurteil in Frankreich:TÜV trägt Mitverantwortung für Billig-Brustimplantate

Jahrelang stellte ein französisches Unternehmen minderwertige Brustimplantate her. Das wird nun dem TÜV Rheinland zum Verhängnis. Ein Gericht wirft der deutschen Prüfstelle vor, ihre Kontrollpflicht vernachlässigt zu haben.

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Aus Sicht des Handelsgerichts im südfranzösischen Toulon verletzte der TÜV seine "Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit". Das Unternehmen müsse nun "den Schaden der Importeure und der Opfer" ausgleichen, entschied die Kammer.

Sechs Händler und mehr als 1600 betroffene Frauen hatten Schadenersatz von insgesamt mehr als 50 Millionen Euro vom TÜV verlangt, dem sie Nachlässigkeit bei der Kontrolle des Herstellers vorgeworfen hatten.

Der TÜV hatte eine Verantwortung zurückgewiesen. Das Unternehmen sieht sich selbst als Opfer. Entsprechende Entscheidungen gab es bereits von deutschen Gerichten.

Das Unternehmen will das Urteil nicht hinnehmen. "Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen", sagte ein TÜV-Sprecher der Nachrichtenagentur dpa in Paris.

Der Skandal um die Billig-Brustimplantate macht seit Ende 2011 Schlagzeilen. Die Firma hatte ein nicht zugelassenes Industriesilikon für ihre Prothesen verwendet, der TÜV zertifizierte europaweit das Unternehmen. Die Einlagen reißen schneller und werden für Entzündungen verantwortlich gemacht.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/pauk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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