Geiselnehmer von Barmbek:Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Im "Liebeswahn" entführte im August ein 30-Jähriger eine israelische Studentin, wollte sie auf unbestimmte Zeit festhalten. Das Landgericht Hamburg hat den seelisch Kranken nun freigesprochen und seine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.

Es war alles vorbereitet: Die Wohnung in Hamburg-Barmbek war mit Stacheldraht und gesicherten Türen abgeriegelt, eine schallisolierte Telefonzelle stand in einer Ecke. Das Apartment hätte zu einem schrecklichen Gefängnis werden können. Doch die Geisel, für die es vorgesehen war, konnte sich nach wenigen Stunden selbst befreien. Ihr Entführer wurde vom Hamburger Landgericht nun freigesprochen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

In dieser Wohnung im Stadtteil Barmbek wollte ein Mann eine 26 Jahre alte Studentin gefangen halten. Der Geisel gelang die Flucht, der Entführer wurde vom Landgericht Hamburg wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen. (Foto: dpa)

Das Gericht erklärte den 30-jährigen Entführer für schuldunfähig. Der Angeklagte leide unter einer schweren seelischen Krankheit und habe daher sein Handeln nicht steuern können, hieß es in der Urteilsbegründung. Mit dem Urteil entsprachen die Richter sowohl der Forderung der Staatsanwaltschaft als auch dem Plädoyer der Verteidigung.

Der Mann hatte sein Opfer, eine damals 26 Jahre alte Studentin aus Israel im August 2011 mit Waffengewalt in seine Wohnung im Stadtteil Barmbek gebracht, um sie dort auf unbestimmte Zeit gefangen zu halten. Nach Ansicht der Verteidigung handelte der Mann im "Liebeswahn". Laut Anklage wollte er auch Kinder mit seinem Opfer zeugen.

Am letzten Prozesstag hatte der Angeklagte selbst das Wort ergriffen. Er sagte, er wolle sich bei der Studentin entschuldigen. Er hoffe, dass er durch eine Behandlung geheilt werden könne.

© Süddeutsche.de/dapd/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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