Entscheidung gegen übermäßige Sexualisierung:Frankreich will Kinder-Misswahlen verbieten

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Eine junge Teilnehmerin an einem Schönheitswettbewerb in England - in Frankreich soll so eine Veranstaltung in Zukunft nicht mehr möglich sein (Foto: Getty Images)

Schluss mit der beliebten "Mini-Miss": In Frankreich könnte es bald ein Gesetz geben, das Schönheitswettbewerbe für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verbietet. Den Organisatoren dieser Wettbewerbe drohen dann harte Strafen.

Sie befürchten eine Hypersexualisierung der Gesellschaft: Die Abgeordneten des französischen Senats haben eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Organisation von Schönheitswettbewerbe, an denen Mädchen unter 16 Jahren teilnehmen, verbietet. Diese "Mini-Miss" genannten Wettbewerbe werden in Frankreich immer beliebter. Seit 1989 gibt es regionale Vorentscheide und ein nationales Finale. Mit Verbreitung der sozialen Netzwerke hat das Interesse an den Wettbewerben stark zugenommen.

Zum Teil sind die teilnehmenden Mädchen nur acht oder neun Jahre alt. Sie werden in den Wettbewerben als kleine Lolitas dargestellt, sind geschminkt und leicht bekleidet, eine eigene Industrie kümmert sich um ihre Ausstattung. Die Gewinnerinnen werden zu kleinen Stars und finden sich in Magazinen und TV-Shows wieder.

Doch damit ist nun Schluss: Die Zentrumspolitikerin Chantal Jouanno brachte den Vorschlag für die Gesetzesänderung im Zuge der Beratungen über ein Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann in den Senat ein. Sie sagte, dass die Franzosen ihre Töchter nicht schon von einem frühen Alter an glauben lassen sollten, dass sie nur durch ein gutes Aussehen etwas Wert seien. "Lassen Sie uns nicht kommerzielle Interessen über die Interessen der Gesellschaft stellen", sagte die Politikerin. Die Wettbewerbe zeichneten ein entwürdigendes Bild der Frau.

196 Senatoren hatten für die Gesetzesänderung gestimmt, 146 dagegen, unter ihnen die Sozialistin Kles Virginia. Sie fand die angedrohten Strafen zu hart: Jeder, der in Zukunft die Mini-Miss-Wettbewerbe organisiert, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro oder einer Haftstrafe rechnen. Das Gesetz muss nun noch die Nationalversammlung passieren, bevor es in Kraft treten kann. Ein weiteres von Jouanno in den Senat eingebrachtes Gesetz, das die Arbeit von Kinder-Mannequins und jungen Fotomodellen regeln sollte, wurde hingegen abgelehnt.

Kinderschutzverbände und Kirchen begrüßten die Gesetzesänderungen. Im Internet allerdings waren die Meinungen gespalten. Manche Nutzer sehen in dem Mini-Miss-Wahlen keinen Unterschied zu anderen Wettbewerben, bei denen es um körperliche Vorteile geht, und verglichen die Mini-Miss mit einem Fußballspiel. Andere bejubelten die Entscheidung des Senats: Ein Nutzer sagte, die Schönheitswettbewerbe stünden irgendwo zwischen "Zuhälterei und Pädophilie".

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