Elf Jahre Haft für "Hells Angel":Abrechnung auf offener Straße

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Das Duisburger Landgericht verurteilt ein Mitglied der "Hells Angels" zu elf Jahren Haft wegen Totschlags - der Rocker hatte ein Mitglied einer rivalisierenden Gang aus einem fahrenden Auto erschossen.

Die Tat erinnert an Filme wie Der Pate: Aus einem fahrenden Auto heraus wird ein Mann erschossen, als er aus einer Bar tritt, Opfer und Täter sind Mitglieder rivalisierender Clans. Der Tatort war jedoch Duisburg und nicht New York und das Verbrechen fand im Rocker- und nicht im Mafiamilieu statt: Knapp ein Jahr nach den tödlichen Schüssen hat das Duisburger Schwurgericht ein Mitglied des Motorradklubs "Hells Angels" zu elf Jahren Haft verurteilt. Die Richter bestraften den Angeklagten wegen Totschlags.

Hells-Angels vor dem Landgericht Duisburg: Das Bandenmitglied Timur A. wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. (Foto: ddp)

Er hatte am Abend des 8. Oktober 2009 ein Mitglied der rivalisierenden "Bandidos" in Duisburg auf offener Straße erschossen, als der die Klub-Kneipe "The Fat Mexican" verließ. Als Motiv für die Tat gilt ein Streit um eine Frau. Sie soll eine Beziehung mit A. beendet haben, um mit dem späteren Opfer zusammen zu sein.

"Komm raus und ich mach dich lang!"

Anhand von Zeugenaussagen und Ergebnissen einer Gebäudeüberwachung durch die Polizei ergab sich für das Landgericht das Bild einer gegenseitigen Kampfansage. Mit den Worten "Komm raus und ich mach dich lang!" soll das spätere Opfer A. provoziert haben. Auch ein Kopfgeld soll auf ihn ausgesetzt gewesen sein.

Die Richter werteten die Tat als "individuelles Finale eines Konfliktes zweier Motorradklubs". Täter und Opfer hätten sich am Tatabend wie schon häufig zuvor "feindselig gegenübergestanden". Weil beide nicht ihr Gesicht hätten verlieren wollen, sei die Auseinandersetzung schließlich eskaliert.

Ursprünglich war der 31-Jährige wegen Mordes angeklagt worden. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft jedoch eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Das Merkmal der Heimtücke sei aber nicht zu erkennen, erklärte ein Gerichtssprecher. Vom Vorwurf, außerdem noch auf zwei unbeteiligte Frauen geschossen zu haben, sprach das Gericht den Angeklagten frei.

Nach dem Tod des "Bandidos"-Mitglieds war es zu Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Rockergruppen gekommen, deshalb begann der Prozess im März unter großen Sicherheitsvorkehrungen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin den Druck auf die Rockerszene verstärkt und bei mehreren Aktionen unter anderem Waffenlager ausgehoben.

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