Einwanderer:Deutschlands vergessene Kinder

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Der 15-jährige Ramón geht gern zur Schule - obwohl er illegal in Deutschland ist und eigentlich gar nicht zum Unterricht darf.

Ann-Kathrin Eckardt

Wer Ramón zum ersten Mal trifft, bemerkt nichts. Ein ganz normaler 15-Jähriger, dunkle kurze Haare, helle Haut, Nike-Kapuzenpulli, weite Jeans - ein hübscher Junge. Er besucht die zehnte Klasse eines Münchner Gymnasiums, eine Stufe hat er übersprungen. Seine Lieblingsfächer sind Mathe, Physik und Biologie. Später will er Arzt werden.

Lernen in der halblegalen Zone: Seit sechs Jahren lebt Ramón illegal in Deutschland. (Foto: Foto: Robert Haas)

Wer Ramón besser kennt, zum Beispiel seine Mitschüler, dem fällt vielleicht auf, dass Ramón niemanden mit nach Hause nimmt. Wahrscheinlich haben die Klassenkameraden auch bemerkt, dass Ramon monatelang von seinem Tischnachbar abschrieb, anstatt endlich zum Augenarzt zu gehen. Und sein Gitarrenlehrer dürfte sich gewundert haben, dass der sonst so gewissenhafte Junge nie seiner Aufforderung nachkam, Noten in der Stadtbibliothek auszuleihen.

Wer Ramón sehr gut kennt - und das ist genau ein Mitschüler - der weiß, warum in dieser Geschichte nicht sein richtiger Name steht: Ramón ist illegal in Deutschland.

"Ich habe viel Glück gehabt", sagt Ramón und lacht. Überhaupt lacht er viel. Dabei ist seine Geschichte nicht gerade eine, die man sich für die eigenen Kinder wünscht. Er sitzt an einem Tisch abseits von den anderen Gästen in einem Café in einem Münchner Hinterhof. Warum er in Deutschland ist? "Oh, das ist sehr kompliziert", sagt Ramón, ein leichter spanischer Akzent ist ihm geblieben.

Dann beginnt er zu erzählen. Drei Jahre USA, fünf Jahre Polen, zwei Jahre Peru, sechs Jahre Deutschland - das ist kurz zusammengefasst Ramóns bisheriges Leben. Seit er sieben ist, lebt er getrennt von seiner Mutter, einer Polin, und von seiner zwei Jahre älteren Schwester. Der Vater, ein Peruaner, hat ihn einfach mit nach Peru genommen. Zwei Jahre später zogen Vater und Sohn zurück nach Europa, diesmal nach Deutschland, der Arbeit wegen.

Sechs Jahre ist das jetzt her. "Wir haben schon überall übernachtet", sagt Ramón, "in der Kirche, in der Wohnung eines Bekannten, zu acht in zwei kleinen Zimmern, oder im Nebenraum eines Restaurants - wo eben gerade Platz war."

Klinkenputzen bei jeder Schule

Und trotzdem hat Ramón recht: Er hatte Glück. Denn egal wo sie Unterschlupf fanden, Ramón ist immer zur Schule gegangen. Damit ist er eine Ausnahme. Zwar weiß niemand genau, wie viele Kinder in Deutschland in einer ähnlichen Situation sind wie Ramón, doch Experten schätzen, dass etwa eine halbe bis eine Million Menschen illegal in Deutschland leben, unter ihnen vermutlich einige Zehntausend Kinder und Jugendliche. Sicher ist: Eine Schule besuchen nur die wenigsten. Zu groß ist die Angst der Eltern, entdeckt und abgeschoben zu werden.

Dass Ramón inzwischen sogar aufs Gymnasium geht, verdankt er gleich mehreren Menschen: seinem Vater, seinem Rektor, seinem Klassenlehrer, dem Münchner Stadtrat und natürlich auch sich selbst. Als er vor sechs Jahren in Deutschland ankam, sprach er kein Wort Deutsch. Trotzdem war er in der Hauptschule, die er zunächst besuchte, der beste Schüler. Schnell begann er sich zu langweilen.

Nach einem Jahr wollte er aufs Gymnasium wechseln. "Mein Vater ist mit mir von Schule zu Schule gezogen und hat gefragt, ob sie mich als Gastschüler aufnehmen", erinnert sich Ramón. Doch es hagelte nur Absagen. Erst beim fünften Gymnasium hatten sie Glück. Der Rektor begnügte sich mit dem Versprechen des Vaters, die Papiere nachzureichen.

Nach ein paar Monaten konnte Ramóns Vater zwar immer noch keine Papiere vorweisen, dafür schaffte er es, mit Gelegenheitsjobs eine kleine Einzimmerwohnung zu finanzieren, die eine Bekannte für sie angemietet hatte. "Eine Wohnung ganz für uns allein - perfekt!", sagt Ramón und lacht.

Endlich musste er seine Hausaufgaben nicht mehr am Restauranttisch oder auf der Kirchenbank machen. Am Ende des ersten Schuljahres nahm er all seinen Mut zusammen und fragte seinen Klassenlehrer, ob er jetzt ein richtiger Schüler werden könne. Der Lehrer war nett. Er fragte nicht, warum, sondern sagte einfach ja.

Vermutlich hat er gewusst oder zumindest geahnt, warum er Ramóns Papiere nie zu sehen bekam. Gegen Dienstrecht hat er damit trotzdem nicht verstoßen. Denn vor vier Jahren hat der Münchner Stadtrat beschlossen: Das Recht auf Bildung muss für alle Kinder und Jugendliche in der Stadt gelten. In einem Beschluss vom Dezember 2004 heißt es: "Das Schulreferat wird gebeten, allen Schulleitungen mitzuteilen, dass Kinder mit illegalem Aufenthaltsstatus grundsätzlich schulpflichtig sind." Die Schulleitungen seien nicht verpflichtet, Nachweise zum Aufenthaltsrecht zu verlangen.

In anderen Bundesländern sind sie das sehr wohl. Besonders strenge Regelungen gelten etwa in Hessen. Dort sind Schulen "zur Erfassung des Aufenthaltsstatus und zur Meldung statusloser Kinder an die Ausländerbehörde verpflichtet", heißt es in einem Schreiben, dass das Bildungsministerium im Oktober 2005 an die Schulämter schickte. Darin droht das Ministerium sogar mit dienstrechtlichen Konsequenzen.

Kirchen und Flüchtlingsorganisationen fordern deshalb schon seit langem, die Meldepflicht für Schulen in ganz Deutschland aufzuheben. Diese Forderung unterstützen inzwischen sogar führende Innenpolitiker der Unionsfraktion in Berlin. "Anstatt auf der Straße herumzuhängen, sollen die Kinder lieber etwas lernen", sagt der Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel von der CDU und verweist auch auf den Sicherheitsaspekt.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte sich bereits Anfang des Jahres im Menschenrechtsausschuss des Bundestags dafür ausgesprochen, Schulleiter von der Meldepflicht zu befreien. Geschehen ist seitdem allerdings nicht viel - die Innenminister der Länder sehen keinen Grund zu handeln.

Endlich ein eigenes Zimmer

Sollten sie irgendwann doch noch eine Änderung des Gesetzes beschließen, kommt sie für Ramón zu spät. Sein Vater hat vor ein paar Wochen eine EU-Bürgerin geheiratet. Seitdem sind Vater und Sohn stolze Besitzer einer für fünf Jahre gültigen Aufenthaltsgenehmigung. In wenigen Tagen bekommt Ramóns Vater sogar eine Arbeitserlaubnis. "Vielleicht ziehen wir dann bald um, und ich bekomme ein eigenes Zimmer!", freut sich Ramón. Auch er kann jetzt endlich ein wenig Geld verdienen - mit Mathe-Nachhilfe, das hat er sich vorher nicht getraut. Und Noten ausleihen. Eine Karte der Stadtbibliothek hat er sich schon geholt.

© SZ vom 21.10.2008/bre - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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