Die gebürtige Berlinerin Debra Milke muss in den USA weiter auf eine Entscheidung über ihre Freiheit warten. Die zuständige Richterin in Phoenix, Arizona, hat einen Antrag der Verteidigung auf die Einstellung des Verfahrens gegen die 49-Jährige zurückgewiesen (die Entscheidung als PDF finden sie hier). Milke war im Sommer nach knapp 24 Jahren Haft - davon 22 Jahre in der Todeszelle - vorläufig entlassen worden.
Eine Jury hatte die Tochter einer Deutschen und eines Amerikaners seinerzeit zum Tode verurteilt, weil sie 1989 zwei Männer angestiftet haben soll, ihren damals vierjährigen Sohn Christopher zu töten. Ein Berufungsgericht hatte das Urteil im März wegen mangelnder Beweise für ungültig erklärt. Zurzeit ist Milke auf Kaution und mit einigen Einschränkungen in Freiheit.
Fall Debra Milke:Geschichte eines beispiellosen Justiz-Skandals
Sie stand bereits kurz vor der Hinrichtung, hatte die Henkersmahlzeit gewählt: Seit 23 Jahren sitzt die gebürtige Berlinerin Debra Milke in einer US-Todeszelle, weil sie den Mord an ihrem Sohn in Auftrag gegeben haben soll. Jetzt hat ein Gericht das Urteil aufgehoben - ein Urteil, in dessen Vorfeld schwere Fehler gemacht wurden.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr weiterhin Mord vor. Ein neuer Prozess würde nicht vor 2015 beginnen. Jedoch steht der Anklage der Hauptbelastungszeuge aus dem ersten Prozess, ein mittlerweile pensionierter Ermittler, der sich damals mit dem Fall befasst hatte, nicht mehr zur Verfügung. Laut einem Gerichtsbeschluss vom Dezember darf er auf eigenen Wunsch die Aussage verweigern. Er hatte damals angegeben, dass Milke ihm die Tat gestanden habe. Das Verhör hatte er aber nicht aufgezeichnet.
Der frühere Polizist wurde im Lauf der Jahre mehrfach überführt, in anderen Fällen vor Gericht gelogen zu haben. Deshalb muss der Fall Milke nun in einem neuen Prozess verhandelt werden.
Milkes Anwälte hatten argumentiert, dass eine Neuauflage des Prozesses gegen die US-Verfassung verstoße, weil niemand zweimal für dasselbe Verbrechen vor Gericht gestellt werden dürfe. Die Richterin erkennt dies aber nicht als Grund für eine Einstellung an.