Duisburg:Rottweiler attackiert Mädchen - Halterin droht härtere Strafe

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  • Nach der Attacke eines Rottweilers auf ein zweijähriges Kind in Duisburg droht der Hundehalterin eine härtere Strafe als zunächst angenommen.
  • Eine Richterin am Amtsgericht Duisburg verwies den Fall an die nächsthöhere Instanz.
  • Dort soll geprüft werden, ob sich die Hundehalterin der schweren Körperverletzung strafbar gemacht hat.

Entschuldigung unter Tränen

Rottweiler Pascha erblickte im Juli auf dem Duisburger Rheinuferdeich ein zweijähriges Mädchen, fiel es an und verletzte es schwer. Nur durch mehrere Erwachsene war der Hund von dem blutüberströmten Opfer zu trennen. Der Rottweiler wurde auf Betreiben der Stadt Duisburg inzwischen eingeschläfert. Jetzt muss das Duisburger Amtsgericht noch diese Frage beantworten: Wie sind Paschas Besitzerin und die Frau zu bestrafen, die bei dem Vorfall mit dem Tier spazieren war?

Unter Tränen entschuldigten sich die 30-jährige Halterin und ihre 21 Jahre alte Bekannte zu Prozessbeginn bei den Eltern des Mädchens. Vater und Mutter des schwer verletzten Kindes reagierten darauf nicht. "Die Familie macht eine schwere Zeit durch", erläuterte ihr Rechtsanwalt Axel Koch später. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits durchgesetzt, dass die Hundehalterin mit einer deutlich härteren Strafe rechnen muss als ursprünglich angenommen.

Lag vorsätzliches Verhalten vor?

Bisher lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen beide Frauen auf fahrlässige Körperverletzung. Doch hätte zumindest die 30-jährige Hundehalterin die Attacke nicht kommen sehen müssen? Mehrere Zeugen berichteten von Vorfällen, bei denen auch ihre Kinder oder andere Hunde von Pascha attackiert worden sein sollen. "Er rannte auf meinen Sohn los und stieß ihn heftig um", erinnerte sich eine Frau. "Er hat meinen Hund angegriffen, da habe ich ihm in die Seite getreten", sagte ein Rentner.

Die Richterin schloss daraufhin nicht mehr aus, dass der Hundehalterin möglicherweise auch ein vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden könnte. Immerhin habe die Frau gewusst, dass ihre Bekannte Pascha nur mit Leine und Maulkorb hätte ausführen sollen. Ohne diese Sicherung konnte am Tattag niemand den Rottweiler daran hindern, das zweijährige Mädchen anzufallen und ihm zahlreiche Bisswunden zuzufügen. Darüber hinaus riss er dem Kind fast die gesamte Kopfhaut samt Haaren ab.

Das Verfahren wurde schließlich an die nächsthöhere Instanz, das Schöffengericht beim Amtsgericht abgegeben. Dort soll geprüft werden, ob sich die Halterin wegen schwerer Körperverletzung strafbar gemacht hat. "Das ist ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe", erläuterte die Richterin. Eine so hohe Strafe dürfte sie in diesem Fall, in dem sie als Einzelrichterin auftritt, nicht verhängen.

© Süddeutsche.de/dpa/fued - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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