Baden-Württemberg:Sportschütze soll seinen Nachbarn erschossen haben

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Ein Nachbarschaftsstreit eskaliert: Nach zwei Jahren Streit über Umbauten und die Grundstücksgrenze soll ein Baden-Württemberger seinen Nachbarn erschossen haben. Der mutmaßliche Täter war offenbar im Schützenverein aktiv.

Ein Streit unter Nachbarn hat einen 43-Jährigen aus Baden-Württemberg das Leben gekostet. Der Mann sei am Montag in Wellendingen mit mehreren Schüssen getötet worden, teilte die Polizei mit. Der mutmaßliche Täter sei wohl als Sportschütze im Verein aktiv gewesen und habe die Waffe legal besessen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der 38-Jährige habe die Tat bereits eingeräumt.

Die beiden Nachbarn lagen den Ermittlungen zufolge seit zwei Jahren im Clinch. Damals war der 43-Jährige mit seiner Frau in die Doppelhaushälfte direkt neben dem 38-Jährigen gezogen. Von Anfang an habe es Ärger um die Grundstücksgrenze, um Durchfahrtsrechte und Umbaumaßnahmen gegeben, sagte der Staatsanwalt. Schließlich standen sich die beiden Männer sogar vor Gericht gegenüber.

Am Montagabend sei die Situation dann eskaliert. Der 43-Jährige habe vermutlich in deftigen Worten die Familie seines Nachbarn beleidigt. Daraufhin habe der 38-Jährige, der bis dahin noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, seine Sportpistole geholt und mehrfach abgedrückt. Anschließend ging er ans Telefon, rief selbst die Polizei und ließ sich von den eintreffenden Beamten ohne Widerstand festnehmen.

Tödliche Zwischenfälle mit Sportschützen haben zuletzt immer wieder Diskussionen ausgelöst. Baden-Würtembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) beklagt seit langem, dass es zu viele Waffen in Privatbesitz gebe. Nach Angaben der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" wurden in Deutschland seit Beginn der neunziger Jahre 140 Menschen mit Waffen von Sportschützen getötet. Eltern der Opfer des Amoklaufs von Winnenden im Jahr 2009 kämpfen bislang vergeblich dafür, dass Sportschützen ihre Waffen nicht bei sich zu Hause, sondern an einem zentralen Ort lagern müssen.

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/kjan - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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