Verhandlung in München:Zahnarzt vor Gericht

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Penzberger Patient fordert nach Behandlung Schmerzensgeld

Zahnschmerzen können qualvoll sein und das Leben erheblich beeinträchtigen. Wie sehr, muss derzeit das Landgericht München II herausfinden. Dort läuft seit Dienstag ein Verfahren, das ein Penzberger gegen einen Zahnarzt angestrengt hat, der ihn 2014 in Wolfratshausen behandelt hat. Der Kläger macht die angeblich falsche Behandlung nicht nur für erhebliche gesundheitliche Folgeschäden, sondern auch für das Ende seiner Beziehung und seine soziale Isolation verantwortlich. Es geht um einen Streitwert von 168 000 Euro, der Penzberger fordert unter anderem 50 000 Euro Schmerzensgeld. Nun sollen Sachverständige prüfen, ob die aufgeführten Leiden tatsächlich auf Fehler des Zahnarztes zurückzuführen sind.

Der Penzberger hatte sich wegen Zahnschmerzen in der Praxis des Wolfratshauser Arztes behandeln lassen. Dort wurden ihm im September und Oktober 2014 zwei Zähne gezogen. Die zweite Extraktion nahm ein Kollege des niedergelassenen Zahnarztes vor, den dieser dem Kläger jedoch nicht benannt hat. Dabei soll ein Wurzelrest im Kiefer verblieben sein, den der Arzt laut Vorwurf mit einer veralteten Fräse und ohne ordnungsgemäße Sterilisation entfernt haben soll. Eine Nachbehandlung mit Antibiotika hat der Zahnarzt angeblich abgelehnt, mit der Begründung, diese schade dem Darm. Trotz erheblicher Schmerzen soll er die Wunde lediglich mit Nelkenöl eingerieben haben. Der Penzberger verlangt deshalb so viel Schmerzensgeld, weil er die Folgen der Behandlung als traumatisch schildert: Er habe an Gedächtnisstörungen gelitten, durch das Trauma sei seine langjährige Beziehung auseinandergegangen, seine Finger seien steifer geworden und er habe nun bis auf die Schneidezähne gar keine Zähne mehr. Deshalb sei seine Sprache unverständlich geworden, er leide unter Kontaktschwierigkeiten, Isolation und Hemmungen.

Beim ersten Verhandlungstermin am Landgericht am Dienstag konnte das Verfahren nicht abgeschlossen werden. "Es wird ein Beweisbeschluss zu den behaupteten Fehlleistungen und den sich daraus ergebenden Folgen erlassen werden", erklärte Richter Nico Petzka. Im Zuge des Beweisbeschlusses werde vor allem angeordnet, Gutachten von Sachverständigen einzuholen. "Bis die Gutachten vorliegen und das Verfahren entscheidungsreif wird, dürfte realistisch mindestens ein Jahr vergehen", erklärte der Richter.

© SZ vom 22.11.2019 / aip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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