Urteil in München:Gericht weist Klage gegen Arzt ab

Das Landgericht München II hat die Klage eines Penzberger Instrumentenbauers gegen seinen Arzt abgewiesen. Der Mann hatte sich eine Frühform des weißen Hautkrebses im Gesicht behandeln lassen, dabei hatte der Arzt unter anderem den Pflanzenwirkstoff Podophyllin eingesetzt. Dieser hatte die Hornhaut des Instrumentenbauers geschädigt, sodass er nach der Behandlung monatelang nicht richtig sehen und arbeiten konnte. Wegen der Beeinträchtigungen und der entgangenen Aufträge forderte er insgesamt 83 000 Euro für Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Brillengläser. In der Beweisaufnahme folgte das Gericht am Dienstag jedoch dem Gutachten einer Sachverständigen, die die Behandlung des Arztes als legitim einstufte. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

© SZ vom 07.06.2018 / aip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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