Urteil am Langericht:Kein Schmerzensgeld für verunglückte Rodlerin

Das Landgericht München II hat die Klage einer Unternehmensberaterin gegen die Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH Lenggries auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 96 000 Euro abgewiesen. Die 30-jährige Münchnerin wurde am 13. März 2015 auf der Abfahrt von der Naturrodelbahn des Unternehmens am Wallberg aus einer 180-Grad-Kurve getragen und stürzte fast 15 Meter tief einen Abhang hinunter. Dabei zog sie sich schwerste Verletzungen am rechten Bein zu. Unter anderem kam es zu einer Fraktur des Schienbeins, einem Trümmerbruch im Sprunggelenk, einer Fersenfraktur sowie einem Knorpelschaden am Sprunggelenk. Die 30-Jährige musste sich bislang fünf Mal operieren lassen und leidet bis heute an den Folgen des Unfalls.

In dem vom Landgericht München II am Donnerstag veröffentlichten Urteil heißt es jedoch unter anderem, dass die Klägerin die Abfahrt hätte abbrechen können. Außerdem habe sie in der mündlichen Verhandlung Ende April nicht nachweisen können, dass sie vor Antritt der Fahrt "unzureichend gewarnt worden wäre". Zudem habe sie gewusst, dass die Rodelbahn eine der längsten und sportlichsten Naturrodelbahnen Deutschlands ist. Ferner wird in dem Urteil daraufhingewiesen, dass die 30-Jährige bei ihrer Vernehmung erklärt habe, dass sie sich unmittelbar nach Beginn der Abfahrt "über die besondere Glätte der Bahn gewundert habe". Aus "sportlichem Ehrgeiz" aber sei sie weitergefahren, heißt es im Urteil. Überdies stehe nicht fest, so das Gericht weiter, dass die Klägerin bei "besonnener Fahrweise" ihren Schlitten in der 180-Grad-Kurve nicht doch hätte kontrollieren und auch anhalten können.

Das Urteil des Landgerichts München II ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 08.06.2018 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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