Tölzer Prügel:Kompromiss beim Käseduft

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Ob der Tölzer Kasladen in Bad Heilbrunn eine Geruchsbelästigung darstellt, ist nun Sache des Gerichts. Das Urteil fordert Kreativität

Kolumne von Konstantin Kaip

Wie viel Käsegeruch ist zumutbar? Diese wichtige Frage muss bald das Amtsgericht klären. Es geht um den Tölzer Kasladen in Bad Heilbrunn, dem das Verwaltungsgericht gerade Reifekammer und Aufenthaltsraum zugesperrt hat, weil die nötige Baugenehmigung fehlt. Anwohner haben jedoch auch gegen die Geruchsbelästigung geklagt, die von den Käselaibern ausgehen soll. Wie schlimm die tatsächlich ist, muss der Richter am 23. Mai beurteilen. Der Autor dieser Kolumne kann das nicht kommentieren. Seine Nase kennt die olfaktorischen Verhältnisse dort nicht.

Auch geht es bei dem Streit ja weniger um den Geruch an sich als vielmehr um die Empfindungen, die er auslöst. Dass es da große Diskrepanzen geben kann, hat Ende 2016 ein Fall vor dem Amtsgericht gezeigt: Ein Ehepaar aus Icking hatte geklagt, weil es den Duft frisch gewaschener Wäsche aus dem Nachbarhaus nicht länger ertragen wollte. Die Klage wurde abgewiesen. Mehr Erfolg hatten 2018 Reihenhausbesitzer in Dortmund: Sie konnten in zweiter Instanz bewirken, dass ihre Nachbarn im eigenen Garten ihre Zigaretten nur noch nach einem vom Gericht festgelegten Stundenplan rauchen dürfen. Derlei Kompromisse kennt man sonst eher von Streitigkeiten um Lärm. So hat etwa in Forstenried eine Bürgerinitiative erreicht, dass ein Schießstand, der seit mehr als 90 Jahren dort am Waldrand steht, die Schussfrequenz erheblich reduzieren musste. Pro Bahn und Stunde dürfen nur noch zehn Schüsse abgegeben werden. Vielleicht schaffen es Nachbarn ja bald auch, dass eine Grundschule in ihrer Nähe nur noch zehn Schüler auf einmal auf den Pausenhof schicken darf.

Für Lärm aber gibt es Dezibel-Grenzwerte. Beim Kompromiss im Käseduft-Streit von Bad Heilbrunn hingegen ist Kreativität gefragt. Vielleicht könnte man dort ja Romadur und Limburger nur noch montag- und mittwochvormittags produzieren, die milderen Sorten zu den übrigen Geschäftszeiten. Am Wochenende könnte gelüftet werden. Auf Duftbäumchen und ähnliches sollte der Kasladen-Betreiber lieber verzichten. Denn auch diese Produkte lösen durchaus unterschiedliche Reaktionen aus.

© SZ vom 13.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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