Streit im Asylbewerberheim:Antrag wegen Befangenheit

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Jugendrichter Urs Wäckerlin will zusätzliche Fotos nicht zulassen

Von Benjamin Engel, Geretsried/München

Mit einem Befangenheitsantrag gegen Jugendrichter Urs Wäckerlin hat am Montag der Prozess gegen eine Gruppe afghanischer Asylbewerber begonnen: Bereits im November 2015 sollen laut Anklage in einem Asylbewerberheim in Geretsried acht Afghanen einen Syrer nach einem Streit brutal verprügelt haben. Der Mann soll sich das Nasenbein gebrochen, Schnittwunden durch ein Plastikmesser und Prellungen erlitten haben. Wegen der vielen Angeklagten und der benötigten Dolmetscher hätte der Platz im Amtsgericht Wolfratshausen nicht ausgereicht. Deshalb musste der Prozess nach München verlegt werden. Im Sitzungssaal auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stadelheim wurde verhandelt, fünf Fortsetzungstermine sind vorgesehen.

Der erste Verhandlungstag hat nach Auskunft von Richter Wäckerlin zäh begonnen. Zwei der acht Angeklagten seien nicht aufgetaucht. Darum habe die Verhandlung rund eine Dreiviertelstunde verspätet begonnen. Schließlich habe er deren Verfahren abgetrennt. Ein Verteidiger habe beantragt, zusätzliche Fotos in die Ermittlungsakte aufzunehmen. Diese Fotos habe die Polizei Zeugen vorgelegt, um die Tatverdächtigen zu identifizieren. Das habe er abgelehnt, worauf es zum Befangenheitsantrag gekommen sei, sagt Wäckerlin.

Darüber muss nun das Wolfratshauser Amtsgericht entscheiden. Wie Direktorin Andrea Titz auf Nachfrage erklärt, könne Wäckerlin unterdessen die Verhandlung zum nächsten Termin am Freitag, 9. März, fortsetzen. Was einen solchen Prozess schwierig mache, sei die Frage, wer Angreifer oder Angegriffener sei. Daher sei die Beweisaufnahme umfangreich, sagt Titz. Insgesamt seien 13 Zeugen geladen. Bisher habe keiner der Angeklagten Einlassungen gemacht.

Jugendrichter Wäckerlin führt den Prozess, weil die Angeklagten teils jünger als 21 Jahre, somit Heranwachsende, sind. Laut Anklage hatte eine Schubserei den Vorfall ausgelöst. Als versucht wurde, den Streit zu schlichten, eskalierte die Situation. Die acht Angeklagten sollen auf den jungen Mann eingeschlagen haben. Und schlimmer noch: Als das Opfer bereits am Boden lag, sollen sie noch mit den Füßen zugetreten haben.

© SZ vom 07.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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