Schutz vor Missbrauch:Förderung nur mit Schein

Lesezeit: 1 min

Kreisausschuss befürwortet Führungszeugnisse für Trainer

Von Alexandra Vecchiato, Bad Tölz-Wolfratshausen

März 2017 ist ein wichtiger Stichtag für alle Sportvereine im Landkreis. Wollen sie weiterhin vom Kreis finanziell unterstützt werden, müssen sie eine Vereinbarung mit dem Jugendamt schließen. Diese umfasst, dass jeder Ehrenamtliche, der mit Kinder und Jugendlichen im Verein trainiert oder diese betreut, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss. Sollte ein Verein oder Verband diese Vereinbarung nicht unterzeichnen, wird es nach den Sportförderrichtlinien kein Geld mehr geben. Der Kreisausschuss stimmte der Änderung zu. Das letzte Wort hat der Kreistag im Oktober.

Das Bundeskinderschutzgesetz fordert, dass Ehrenamtliche, die in Vereinen mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis brauchen. Dieses soll offenlegen, ob Übungsleiter bereits Kinder sexuell belästigt oder missbraucht haben. Dann dürfen sie nicht weiter vom Verein beschäftigt werden. Kreisrat Josef Eichner (BP) fand es nicht gut, die Vereine gewissermaßen zu bestrafen, sollten sie nicht unterzeichnen. Das sahen die anderen Kreisräte nicht so: Klaus Koch (Grüne), Leiter der Tölzer Förderschule, erklärte, in den Schulen würden die erweiterten Führungszeugnisse bei ehrenamtlichen Betreuern längst gefordert. Dass sich bislang nur 75 Prozent der Vereine und Verbände beim Jugendamt gemeldet hätten, dürfe man nicht überbewerten. Es liege vermutlich am Verwaltungsaufwand, sagte Koch. "Aber sie haben ja noch ein halbes Jahr Zeit dafür."

Reiner Berchtold (SPD) sagte, als früherer Abteilungsleiter beim TuS Geretsried könne er eine solche Vereinbarung nur befürworten. Denn es habe sexuelle Übergriffe von Betreuern auf Jugendliche in der Vergangenheit in anderen Vereinen gegeben, dies müsse man künftig verhindern. Das Führungszeugnis sei nichts anderes als ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Dort werde man erst erfasst, wenn man zu einer Strafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden sei: "Da muss man schon sehr viel getan haben."

© SZ vom 20.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: