Sanktionen vermeiden:Amnestie für illegalen Waffenbesitz

Wer unerlaubt Waffen und Munition besitzt, kann sie bis zum 1. Juli im Tölzer Landratsamt abgeben, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Diese Amnestie beruht auf einer Änderung des Waffengesetzes, die Anfang Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. "Wir appellieren an all diejenigen, die noch illegale Waffen oder Munition besitzen, diese unbedingt abzugeben", sagt Toni Stowasser, zuständiger Sachgebietsleiter im Landratsamt. Dabei könne es sich zum Beispiel um ein Gewehr handeln, das der Großvater noch als Kriegsrelikt zu Hause aufbewahrt habe, oder um Munition, die man irgendwo einmal gefunden habe.

Die Waffen können entweder im Landratsamt oder in den örtlichen Polizeidienststellen im Landkreis abgeliefert werden. So lange die Amnestie gilt, entstehen bei der Abgabe keine Kosten. Gleichzeitig würden auch Sanktionen vermieden für den Fall, dass Waffen oder Munition doch einmal entdeckt werden, so Stowasser.

Der unerlaubte Besitz von Schusswaffen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Zusätzlich kann ein generelles Waffenbesitzverbot erlassen werden. Wer die Waffe oder Munition lediglich unbrauchbar macht, fällt nicht unter eine sogenannte Strafverzichtsregelung und kann trotzdem belangt werden. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, legale Waffen oder Munition im Tölzer Landratsamt abzugeben.

© SZ vom 06.06.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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