Regelwerke für den Baumschutz :Fachleute prüfen Fällungen

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Geretsried hat mit seiner Verordnung gute Erfahrungen gemacht, in Bad Tölz urteilt eine Kommission

Die Kreisstadt Bad Tölz hat keine Baumschutzverordnung. Völlig schutzlos sind Linde, Eiche und Co. dennoch nicht. Die Stadt hat eine Baumschutzkommission eingerichtet. In ihr sind Stadträte, Mitglieder der Verwaltung und Fachleute vertreten. Sie nehmen Bäume in Augenschein, wenn diese etwa für ein Bauvorhaben gefällt werden sollen und entscheidet, ob der Baum geschützt werden sollte oder weichen muss.

Fünf Mal habe der Antrag der Grünen für eine Bauschutzverordnung bereits auf der Tagesordnung im Stadtrat in Geretsried gestanden, bevor er 2013 eine Mehrheit fand, sagt Inken Domany vom Umweltamt der Stadt Geretsried. Die Erfahrungen seither seien sehr positiv, da man frühzeitig in Bauvorhaben einbezogen werde und so frühzeitig über eine effektive Pflanzung von Ersatzbäume beraten könne. Das sei wichtig, da es sich meist um berechtigte Fällungen handle, sagt Domany.

Grüngürtel, Wälder, Alleen und alter Baumbestand prägen das Ortsbild der Isartalgemeinde Icking. Sie per Verordnung unter Schutz zu stellen, das findet im Gemeinderat keine Mehrheit. "Eine Baumschutzverordnung ist nicht gewünscht", sagt Bauamtsleiterin Cornelia Zechmeister. Ein entsprechender Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. "Allerdings regeln wir es zumindest teilweise über die Bebauungspläne", fügt Zechmeister an. Denn vereinzelt sind schützenswerte respektive besonders große und prägende Bäume darin verzeichnet. Der Ortsverein des Bund Naturschutz prüft derzeit, inwieweit sich ein Baurecht mit einem neu zu schaffenden "Baumrecht" kombinieren ließe.

Auch für die Gemeinde Lenggries gibt es keine Baumschutzverordnung. Anton Bammer, Leiter des dortigen Bauamtes, sieht dafür auch keine Notwendigkeit. Zunächst, da die Gemeinde eher ländlich sei und daher der Natur relativ großzügig Platz bleibe. Des weiteren würden "die Bürger ja meist selbst zuschauen, dass ihre Grundstücke ordentlich aussehen". Eine Orientierung darüber, was gebaut, gepflanzt und geschnitten werden dürfe, sei den Einwohnern durch die Ortsgestaltungssatzung bereits gegeben. "Schlussendlich erreicht man, wenn man zu viel vorschreibt, nicht unbedingt das, was man will", sagt der Bauamtsleiter.

In Schäftlarn hingegen gibt es seit Juli dieses Jahres eine neu überarbeitete Baumschutzordnung. Auslöser war der radikale Zuschnitt von Spitzahornen und Linden an einer Allee in Ebenhausen. Zwar gibt es laut Christian Lankes, Fraktionssprecher der Grünen, noch keine Ergebnisse in der Debatte um diesen Vorfall, der den Anstoß zur Revision der alten Verordnung gab. Allerdings hält er die Thematik für den ganzen Landkreis für äußerst wichtig. Es sei zu früh, um die neue Verordnung zu beurteilen, sagt Lankes. "Es ist aber ein gutes Zeichen, wenn sie noch nicht gebraucht oder über sie diskutiert wurde".

Im Nachbarlandkreis Weilheim-Schongau hat die Stadt Penzberg allein ihre städtischen Bäume im Blick. Das war nicht immer so: 2007 hatte die Stadtratsfraktion der Grünen die Einführung einer Baumschutzverordnung durchsetzen können. Geschützt wurden Laubbäume mit einem Stammumfang von 100 und mehr Zentimetern. Grundstücksbesitzer fühlten sich davon gegängelt und verschafften sich Gehör im Rathaus. Das Bauamt überprüfte die Verordnung und sparte nicht mit Kritik. So sei sie ein geeignetes Mittel, um ortsprägende Bäume zu schützen, lautete das Fazit. Allerdings würden Privateigentümer gezwungen, die Kosten für die Pflege der Bäume aus eigener Tasche zu bezahlen. Das sei eine hohe finanzielle Bürde. Nach kontroverser Diskussion folgte der Stadtrat der Empfehlung des Bauausschusses und schaffte 2016 die Verordnung gegen den Widerstand der Grünen ab.

© SZ vom 07.11.2017 / cjk, mekr, mrkw, veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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