Reden wir über:Melden und dokumentieren

Lesezeit: 1 min

Sascha Straub ist Referatsleiter für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. (Foto: privat)

Verbraucher-Berater Sascha Straub über die vielen Versicherungsfälle

interview Von Cornelius Zange

Sascha Straub () ist Referatsleiter für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. Für die gemeinnützige Organisation berät der 38-Jährigen Verbraucher unter anderem zum Thema Versicherungen.

SZ: Herr Straub, waren Sie selbst von Orkantief "Niklas" betroffen?

Sascha Straub: Nur am Rande. In meinem Garten hat der Sturm eine Gartengarnitur, die ich sturmfest gemacht habe und dazu zu einem großen Klotz zusammengeschnürt habe, um vier Meter in ein Blumenbeet verschoben. Größere Schäden sind aber bei mir am Haus nicht entstanden.

Welche Schäden werden von welcher Versicherung übernommen?

Schäden am Haus, die beispielsweise von einem umstürzenden Baum verursacht wurden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Diese deckt etwa Schäden am Dach oder auch eine kaputte Markise ab. Voraussetzung, dass Schäden von umgestürzten Bäumen übernommen werden, ist die Gesundheit des Baumes. War dieser beispielsweise morsch, muss die Haftpflichtversicherung des Grundstückbesitzers auf dem der Baum stand, haften. Schäden im Haus deckt die Hausratsversicherung ab. Wenn sich zum Beispiel Ziegel vom Dach lösen und ein Auto beschädigen, greift die private Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers. Im manchen Fällen greift zusätzlich die Kaskoversicherung des Autobesitzers.

Wie werden die Fälle jetzt von den Versicherungen bearbeitet?

Grob gesagt muss zuerst der Schaden gemeldet werden. Das sollte möglichst schnell erledigt werden, damit es für die Versicherung eindeutig zu erkennen ist, dass er durch den Sturm entstanden ist. Dazu muss eine Schadensliste erstellt werden, und am besten sollten Fotos und eine Wertbeschreibung der beschädigten Gegenstände mit eingereicht werden. Außerdem sollten beschädigte Gegenstände nicht weggeschmissen und nur Notreparaturen vorgenommen werden, damit die Versicherung gegebenenfalls ein Gutachten in Auftrag geben kann. Die Schadensregulierung dauert nach so einem Sturm in der Regel etwas länger. Manchmal, wenn der Schaden eindeutig ist, kann allerdings schon eine Abschlagszahlung gezahlt werden.

Bemerken Sie bei gerade einen besonderen Andrang von Verbrauchern, die sich informieren wollen?

Nicht direkt. Im Moment müssen die Verbraucher ihre Schäden erst einmal melden. Die Versicherungen haben deswegen jetzt viel zu tun. Wir bekommen davon meistens erst etwas mit, wenn die erste Phase des Wartens auf die Schadensregulierung vorüber ist.

© SZ vom 08.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: