Oberland:Nur sieben Flächen für Windräder

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Die Bürgerstiftung Energiewende kritisiert das 10-H-Urteil

Die Bürgerstiftung Energiewende Oberland (EWO) bedauert das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Windkraft. Dieser hat entschieden, dass die sogenannte 10-H-Regelung im Wesentlichen verfassungsgemäß sei. Demnach muss der Abstand eines Windrads zum nächsten Wohnhaus mindestens zehnmal so groß wie seine Höhe sein. Die Auswirkungen seien im Einzugsgebiet der EWO - die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach und Weilheim-Schongau - sehr groß. Der kürzlich fortgeschriebene Regionalplan sehe im gesamten Oberland nur mehr sieben sehr kleine Restflächen für Windräder vor.

Wie die EWO mitteilt, schließe sie sich voll und ganz der Bewertung der beiden Hauptkläger Hans-Josef Fell und Patrick Friedl an, dass dies ein "schwarzer Tag für den Klimaschutz in Bayern" sei. Das bisherige große Engagement bayerischer Gemeinden und vieler ehrenamtlich tätiger Bürger für einen nachhaltigen Klimaschutz werde leider nicht gewürdigt.

Die Argumente des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs überzeugen die EWO nicht. Sowohl die Staatsregierung als auch das Gericht hätten nicht stichhaltig dargelegt, warum der Abstand von Windkraftanlagen zu Wohnsiedlungen mindestens die zehnfache Höhe der jeweiligen Anlage betragen muss. Diese willkürlich gegriffene Zahl sei mit dem Argument abgesegnet worden, dass dann kleinere Windräder gebaut werden könnten und damit eine ausreichende Zahl in Bayern möglich wäre.

Die EWO hält diese Begründung für lebensfremd, weil die Investitionen auch für kleinere Anlagen sehr hoch seien und diese wegen zu niedriger Windgeschwindigkeiten für Betreiber meist nicht mehr rentabel wären. Nicht zutreffend sei die Darstellung des Gerichts, wonach der Bau von Windenergieanlagen durch die 10-H-Regelung weder rechtlich noch faktisch ausgehebelt würde. Das Urteil habe zur Folge, dass sich Bayern als einzelnes Bundesland von einer echten Stromwende verabschieden und den Ausbau der Windkraft faktisch stoppen dürfe. Die Bedeutung für den Klimaschutz habe in der Urteilsbegründung leider keine Rolle gespielt.

Josef Kellner, der Vorstandsvorsitzende der EWO, fordert trotz der Hiobsbotschaft starke Signale der Städte und Gemeinden: "Jetzt liegt es an unseren Kommunen, durch nachhaltige Bauleitpläne und Energienutzungspläne die Energiewende wieder anzuschieben und die erneuerbaren Energien zu fördern. Klimaschutz und Energiewende müssen wieder ernst genommen werden".

© SZ vom 11.05.2016 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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