Nach Gerichtsverhandlung:Konzession wird geprüft

Landratsamt will gegen verurteilten Gastwirt vorgehen

Das Landratsamt will gegen den Gastwirt vorgehen, der am Mittwoch vom Amtsgericht in Wolfratshausen wegen wiederholter Hygiene-Verstöße zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde und nur knapp einer Gefängnisstrafe entging. "Nach Vorliegen des Urteils wird das Landratsamt weitere Schritte gegen den Wirt prüfen - bis hin zum Entzug der Konzession", sagt Thomas Fuchs, Leiter des Sachgebiets Gaststätten- und Lebensmittelrecht. Die Konzession ist an die Zuverlässigkeit eines Wirts gekoppelt. Wenn dieser gegen Vorschriften etwa des Lebensmittelrechts verstößt, kann das Landratsamt die Konzession entziehen.

Die Traditionswirtschaft, deren Namen aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden darf, hat derzeit geöffnet. Die Lebensmittelkontrolleure hatten den Betrieb in den vergangenen zwei Jahren 15 Mal kontrolliert und immer wieder Produkte vorgefunden, die zwar nicht als gesundheitsschädlich, aber als für den Verzehr ungeeignet eingestuft wurden - verschimmeltes Gamsgulasch, vergammelte Fische. Der Wirt war bereits im Januar wegen solcher Verstöße zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 04.08.2017 / dac - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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