Mitten in Wolfratshausen:Happy End im Gericht

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Den Einkauf mit dem Auto hätte der 68-Jährige lieber bleiben lassen. Schließlich hatte er einen Schoppen zu viel getrunken. Am Ende geht das Ganze aber versöhnlich aus.

Von Benjamin Engel

Manchmal steht am Ende einer Gerichtsverhandlung ein Happy End. Das trifft auf einen 68-jährigen Elektromechanikermeister aus dem südlichen Landkreis zu. Ganz beschwingt geht er am Mittwoch aus dem Wolfratshauser Amtsgericht. Der Mann war wegen "fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs" angeklagt. Doch Amtsrichter Helmut Berger ahndet nur eine Ordnungswidrigkeit und gibt dem Mann den am 28. Juli eingezogenen Führerschein noch im Sitzungssaal zurück. Der Angeklagte freut sich. "Jetzt kann ich zu meinem Enkel zur Einschulung fahren. Der wäre beleidigt, wenn der Opa nicht käme", freut er sich.

Wie die Erleichterung zu erklären ist? Ende Juli hatte der Mann auf dem Parkplatz eines Supermarkts rückwärts ausgeparkt. Bei dem Manöver war er angetrunken - er hatte 0,66 Promille - leicht gegen ein vorbeifahrendes Auto geprallt. Ein Schaden in Höhe von 1000 Euro war entstanden. Das räumt der Angeklagte auch sofort ein. "Ich habe Alkohol getrunken", sagt er und schildert den eines Feinschmeckers würdigen Tagesablauf. Nach Abschluss der Berufsarbeit um 13 Uhr habe er zu kochen begonnen. "Ich liebe das. Freitag ist mein Kochtag. Da ist meine Frau weg und ich habe die Küche für mich alleine", sagt er. Währendessen probierte er den Rotwein. Dann deckte und dekorierte er den Tisch und genehmigte sich zum Essen mehr Wein - zwei Schoppen insgesamt.

Das wäre nicht weiter schlimm. Doch der Mann spricht von dem Fehler, den er nicht hätte machen sollen. Er sieht den von seiner Frau geschriebenen Einkaufszettel. Und um ihr eine Freude zu machen, beschließt er, zum Einkaufen zu fahren - mit dem Auto. Da passiert das Malheur. Der Staatsanwalt kann sich vorstellen, dass der Zusammenstoß der Autos auch einem vollkommen Nüchternen hätte passieren können. Deshalb plädiert er, nur eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden mit 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot. Der Monat ist schon vorbei, der Mann bekommt den Schein gleich zurück. So kann ein Gericht echte Freude machen.

© SZ vom 08.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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