Mitten in der Region:Dumm gefahren

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Da kann die Strecke noch so kurz sein - mit 1,6 Promille ist man fällig

Kolumne von WIELAND BÖGEL

Besser schlecht gefahren als gut gelaufen, sagt das Sprichwort. Dieses hatte sich auch ein junger Mann zu Herzen genommen - mit dem Ergebnis: ganz blöd gelaufen. Und zwar so blöd, dass er einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft bekam. Ein wohl ziemlich lustiger Kneipenabend fand nämlich ein sicher unlustiges Ende in einer Verkehrskontrolle - wenige Meter von der Kneipe entfernt. Der Mann hatte kurzfristig eine Blutalkoholkonzentration von knapp 1,6 Promille.

Vor Gericht zeigte er sich später sehr zerknirscht, "richtig dumm" habe er sich angestellt. Normalerweise fahre er nie betrunken, was zumindest der Eintrag im Verkehrszentralregister nicht widerlegte: Gelegentlich zu schnell, aber stets nüchtern, so die Einschätzung aus Flensburg. Auch an jenem Abend habe er keine längere Trunkenheitsfahrt unternehmen wollen, sagte er. Dass er sich nach einigen Bieren und Schnäpsen doch in sein - im Übrigen nicht gerade untermotorisiertes - Auto setzte, erklärte er damit, er habe seinen Spezl, mit dem er in der Kneipe einen feuchtfröhlichen Fußballabend verbracht hatte, nur schnell nach Hause bringen wollen. Das Zuhause und die Kneipe trennen zwar nur wenige Hundert Meter, allerdings trug sich der Vorfall Mitte Januar bei jahreszeitlich üblichen Temperaturen und am späten Abend auf einer überschaubaren Ortsstraße zu. Dumm nur, dass diese neben einer viel befahrenen Durchgangsstraße verläuft, an der gern mal der Zustand von Fahrzeugen und deren Lenkern kontrolliert werden - so auch an diesem Abend: Er habe seine Heimbringtour gerade beendet, als ihn die Polizei vor der Haustür seines Spezls - wo, wie er beteuerte, das Auto über Nacht hätte abgestellt werden sollen - zum Alkotest aufforderte, mit den bekannten Folgen. Eine davon, neben der Anzeige, war auch das sofortige Einbehalten des Führerscheins. Was ärgerlich ist, da der junge Mann beruflich mit Autos zu tun hat. Diese, so befand das Amtsgericht nun, wird er noch ein halbes Jahr im Ruhezustand bewundern dürfen. Daneben gab es noch 2000 Euro Geldstrafe. Ein eher geringer Betrag für Volltrunkenheit am Steuer, aber das Gericht wertete die Kürze der Strecke als strafmildernd. Eigentlich, so merkte die Richterin an, sei die Strecke sogar so kurz gewesen, "dass man hätte zu Fuß gehen können".

© SZ vom 01.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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