Mitten in Bad Tölz:Der Frieden misst genau einszwanzig

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Zäune und Hecken dürfen nicht höher sein. Komme da drüber wer wolle

Von Klaus Schieder

Der Begriff "Einfriedungssatzung" ist von solcher Ödnis, dass es sich normalerweise verbietet, damit einen Artikel zu beginnen. Allerdings verbirgt sich dahinter ein ganz wichtiges Werk: Eine deutsche Kommune regelt damit Art und Höhe von Zäunen und Hecken. Diese Einfriedungen sollen, wie der Name besagt, tunlichst für Frieden zwischen den Nachbarn sorgen - zumindest aber für eine Friedhofsruhe, denn Tote können nicht auferstehen, um gegeneinander zu prozessieren, nicht einmal in diesem Land. Bad Tölz hat sich 2014 eine neue Satzung gegeben, die im Grunde genommen einfach ist: Zäune dürfen nur 1,20 Meter hoch sein. Das hat nun nichts damit zu tun, dass sich benachbarte Streithanseln wenigstens ins Gesicht schauen sollen, wenn sie sich wegen weiß Gott was anbrüllen. Die Stadträte wollen nur vermeiden, dass sich alle hinter hohen Mauern wie in einer Trutzburg verbarrikadieren. Leider haben sie dabei nicht an Haustiere gedacht.

Ein Ehepaar beantragte deshalb jetzt eine Ausnahme von der Satzung. Der Grund: Ihr Zaun sollte 1,40 Meter hoch sein, weil ihr Hund sonst ausbüxen und die Nachbarn erschrecken könnte. Das ist verständlich. Wenn so ein Tier zum Beispiel einen unguten Tag hat, über den Zaun wie über einen Oxer springt und den Nachbarn in den Allerwertesten beißt, dann ist es mit der Friedhofsruhe schnell vorbei. Leider haben die Stadträte das vor fast drei Jahren nicht bedacht. Sie ließen auch außer Acht, dass sich etwa eine dem Terrarium entkommene Sydney-Trichternetzspinne durch eine so lächerlich niedrige Einfriedung nicht von einem Rundgang durch Tölz abhalten lässt. Außerdem erlaubten sie fahrlässigerweise, dass Zäune unten Bodenfreiheit haben sollten. Das vergrößert den Lebensraum nicht bloß für Katzen, sondern möglicherweise auch für Glattstirnkaimane, Skorpion-Krustenechsen und schwarze Mambas, die manche Leute ja als Haustiere halten. Derlei Schlupflöcher bleiben jedoch erhalten, die Stadträte lehnten den Antrag des Ehepaars ab. Außerdem hat Bad Tölz ja ein Tierheim. Und das fällt mit seinen umzäunten Gehegen nicht unter die Einfriedungssatzung.

© SZ vom 24.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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