Mitbestimmung:Evangelische Kirche wählt Vorstand

Nach sechs Jahren geht die Amtsperiode der Kirchenvorstände in Bayern dieses Jahr zu Ende. Auch die sechs evangelischen Gemeinden im Landkreis werden deshalb am 21. Oktober ein neues Gremium wählen. Der Kirchenvorstand, der im Gegensatz zum Pfarrgemeinderat in der katholischen Kirche mit weitreichenden Mitbestimmungsrechten ausgestattet ist, setzt sich aus gewählten und vom Vertrauensausschuss berufenen Gemeindemitgliedern, sowie den Pfarrern der Gemeinde zusammen, erklärt Florian Gruber, Pfarrer der evangelischen Gemeinde Wolfratshausen. Der Vorstand walte über die Finanzen und Immobilien der Gemeinde, habe aber auch Einfluss auf die Gestaltung der Gottesdienste und Sakramente.

Obwohl die Wahl erst im Herbst stattfinden wird, endet die Vorschlagsfrist für Kandidaten bereits am 7. Mai. Jedes Gemeindemitglied kann bis zu diesem Datum Kandidatenvorschläge einreichen. Die Vorschläge müssen dann vom Vertrauenssausschuss der Gemeinde anerkannt werden. Falls dieser einen Kandidaten nicht anerkennt, können die Mitglieder der Gemeinde mit einer Unterschriftensammlung die Kandidatur erzwingen. Wählbar sind alle Gemeindemitglieder, die älter als 18 Jahre sind.

© SZ vom 14.04.2018 / LSCHB - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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