Kommentar zum Rettungseinsatz:Leichtsinn mit Vollkasko

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Trotz Verbots haben Ausflügler an der Walchen gecampt. Weil der Fluss bei Starkregen anschwoll, brauchten sie Hilfe. Damit haben sie aus Egoismus das Leben der Einsatzkräfte riskiert. Dafür sollten sie alle Kosten tragen

Von Klaus Schieder

Vermutlich reichen zwei Worte aus, um die Mentalität von Ausflüglern zu beschreiben, die im Naturschutzgebiet gegen alle Gesetze zelten, grillen, lärmen, trinken, Party machen. Diese beiden Vokabeln lauten ganz einfach: Scheiß drauf! Symptomatisch für diese Einstellung erscheint die fünfköpfige Gruppe, die am Sonntag an der Walchen gerettet werden musste. Scheiß drauf, dass Campen und Feuermachen in einem Gebiet mit seltenen Pflanzen und Tieren verboten ist; dass ein Gebirgsfluss bei starkem Regen in Sekundenschnelle anschwillt und ein Gewitter vorhergesagt ist; dass 50 Einsatzkräfte der Wasserwacht wegen dieses Leichtsinns ihr Leben riskieren müssen. Alles völlig wurscht!

Die Frage ist, wie man solchem Egoismus begegnen kann. Ein generelles Betretungsverbot für den Menschen wie auf einer Vogelinsel in der Nordsee wäre unsinnig - das widerspräche auch dem Recht auf Naturgenuss und Erholung in der bayerischen Verfassung. Mehr Isarranger als bloß ein einziger für den halben Landkreis zwischen Lenggries und der österreichischen Grenze brächten auch nicht viel: Allzu groß und verwinkelte ist das Gebiet am Sylvenstein, um selbst mit 20 Naturschützern halbwegs wirkungsvoll überwacht zu werden.

Was also tun? Effizient dürfte nur der Griff in den Geldbeutel der Partycamper sein. Dies bedeutet nicht, dass der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Naturschutzgesetz zwischen 75 und 2500 Euro ganz neu gespannt werden muss. Mit Parametern wie Einkommen oder Schwere der Tat kommen am Ende dann 200 statt 150 Euro heraus - nicht wirklich beeindruckend. Und auch die Rechnung, die Rettungsdienste nach einem Einsatz ausstellen, dürfte solch einem Halligalli-Gast kaum imponieren, solange seine Versicherung dafür aufkommt. Anders sähe es aber aus, wenn Rettungsaktionen wegen verbotener Party an einem Wildfluss in einer vorhergesagten Gewitternacht nicht per Leistungskatalog bezahlt würden, wenn man selbst für die Arbeit von Wasserwacht, Feuerwehr und Rotem Kreuz aufkommen müsste. Scheiß drauf? Damit wäre es vorbei.

© SZ vom 25.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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