Kommentar:Früher informieren

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Eines hätte die Gewerkschaft unbedingt tun müssen: die Landratsämter und die staatlichen Schulämter informieren

Von Klaus Schieder

Wenn im öffentlichen Nahverkehr gestreikt wird, trifft das vor allem Schüler, Senioren und Pendler, die kein Auto haben. Bevölkerungsgruppen also, die in der vollmotorisierten Gesellschaft ohnehin benachteiligt sind. Wenn Busse nicht fahren, ist das gerade für sie ärgerlich. Sie stehen vergebens an Haltestellen herum, müssen sich rasch eine andere Fahrgelegenheit organisieren oder wieder nach Hause gehen. Das bedeutet aber nicht, dass die Fahrer kein Recht haben, die Arbeit niederzulegen. Sie dürfen dies ebenso wie Beschäftigte in anderen Branchen.

Ein Busfahrer trägt eine hohe Verantwortung für seine Fahrgäste, die er bei Wind und Wetter durch oft schwierige Verkehrssituationen sicher ans Ziel bringen muss. Vor allem dann, wenn es sich um Schulkinder handelt. Ein Einstiegsgehalt von gerade mal 1400 Euro netto mutet darum wirklich aufbesserungsbedürftig an. Für den Kampf um mehr Lohn und eine Gleichbehandlung aller Fahrer muss die Gewerkschaft EVG ihren Ausstand auch nicht drei Wochen im Voraus ankündigen - damit von der Arbeitgeberseite noch rechtzeitig ein Ersatzfahrplan aufgestellt wird. Ein Streik wäre damit mehr oder weniger obsolet.

Eines hätte die Gewerkschaft allerdings schon tun müssen: die Landratsämter und die staatlichen Schulämter informieren. So hätten die Behörden die eine oder andere Härte durch den Streik etwas mildern können. Unverständlich ist aber auch die Informationspolitik der Bahn und ihrer Tochter RVO. Der Ausstand kam für sie keineswegs - wie behauptet - überraschend, die Tarifverhandlungen stecken schließlich schon seit einem Monat fest. An den Haltestellen gab es aber keinen Aushang, der die Fahrgäste auf einen drohenden Streik hinwies. Und am Donnerstag lief beim RVO nur der Anrufbeantworter. Diese Art von Wegducken ist ärgerlich.

© SZ vom 17.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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