Gleiche Arbeit - gleiche Bezahlung?:17 Prozent weniger Lohn

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Frauen mit Vollzeitjobs sind im Landkreis deutlich benachteiligt

Frauen, die eine Vollzeitstelle haben, verdienen im Landkreis rund 17 Prozent weniger als Männer. Dies teilt die Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten (NGG) zum Internationalen Frauentag an diesem Freitag mit. Dabei bezieht sie sich auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Demnach kommen Männer mit einem Vollzeitjob zwischen Bad Tölz und Wolfratshausen im Schnitt auf ein Bruttoeinkommen von 3302 Euro pro Monat - Frauen hingegen erhalten lediglich 2741 Euro Gehalt.

Damit liegt der Landkreis im bayerischen Mittel. Im Freistaat beträgt der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern ebenfalls 17 Prozent, was Vollzeitstellen betrifft: Männer verdienen 3556 Euro im Schnitt, Frauen nur 2968 Euro. Dies liege teils an den niedrigeren Positionen, die Frauen häufig inne haben, teils auch an der mangelnden Zahlungsbereitschaft von Unternehmen, betont die NGG Rosenheim-Oberbayern. Georg Schneider spricht von einer "Diskriminierung per Lohnzettel". Es könne nicht sein, dass Frauen bei der Bezahlung trotz gleicher Arbeitszeit systematisch den Kürzeren zögen, betont der NGG-Regionalchef. "Dabei sind es immer noch vor allem Frauen, die sich nach einem langen Arbeitstag um Familie und Haushalt kümmern - und das unbezahlt."

Auch deshalb seien sie oftmals gezwungen, weniger zu arbeiten. So sind nach Angaben der Arbeitsagentur derzeit 74 Prozent aller Teilzeitstellen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit Frauen besetzt. "Gerade im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk ist es gang und gäbe, dass sie nur eine halbe Stelle haben - oder noch weniger", kritisiert Schneider. Allein das Gastgewerbe beschäftigt laut Arbeitsagentur im Kreis 2250 Minijobber. 1500 von ihnen sind Frauen.

Die Folgen seien spätestens im Rentenalter "dramatisch", warnt die Gewerkschaft. "Wer über Jahrzehnte wenig verdient und etwa wegen Kindern Unterbrechungen im Erwerbsleben hat, der bekommt kaum Rentenpunkte", betont Schneider. Das führe zu Armutsrenten, die der Staat aufstocken müsse. Am Ende zahlten somit Steuerzahler die Quittung für die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Damit müsse Schluss sein, fordert der NGG-Regionalchef. "Unternehmen, die Frauen und Männer für den gleichen Job unterschiedlich bezahlen, sollten mit Konsequenzen rechnen." Eine Möglichkeit dazu bietet das Entgelttransparenzgesetz, das seit gut einem Jahr gilt. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht zu erfahren, was ein Kollege in vergleichbarer Position verdient. Doch laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung wird das Gesetz bisher kaum genutzt. Für Schneider liegt dies auch daran, dass kleine Betriebe vom Gesetz ausgenommen sind - "obwohl die Lohnunterschiede dort besonders groß sind".

© SZ vom 08.03.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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