Geburtshilfe im Landkreis:Zuschüsse für Hebammen

Anträge für Wochenbettbetreuung können ab sofort gestellt werden

Geburtshelferinnen im Landkreis, die in der Wochenbettbetreuung tätig sind, können von einer Sonderzahlung profitieren. Wie das Landratsamt mitteilt, können dazu ab sofort und bis zum 2. Dezember Anträge eingereicht werden.

Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis eine Zuwendung in Höhe von knapp 23 000 Euro zugesprochen, der Landkreis stockt dies durch Eigenmittel auf 25 377 Euro auf. Dieser Betrag soll vollständig den Hebammen zu Gute kommen, die in der Wochenbettbetreuung in einem bestimmten Umfang tätig sind. Dazu müssen sie mindestens 15 Mütter im Wochenbett, die mit ihrem Erstwohnsitz im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gemeldet sind, mit jeweils mindestens drei Hausbesuchen betreut haben. Hebammen, die mindestens 25 Mütter betreut haben, werden mit einem höheren Betrag unterstützt.

Der Antrag ist einzureichen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Büro des Landrats, Prof.-Max-Lange-Platz 1, Bad Tölz. Wer noch nähere Informationen oder Antragsunterlagen benötigt, kann diese per E-Mail unter abteilung1@lra-toelz.de erhalten.

© SZ vom 20.09.2019 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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