Für kulturelle Projekte:Frist für Förderanträge

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Künstler können sich noch bis Ende September für Zuschüsse des Landkreises bewerben

Kunst und Kultur sollen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen stärker gefördert werden, weshalb der Kreistag jährlich insgesamt 20 000 Euro bereit stellt. Diese gilt es nun für Interessierte abzurufen. Knapp acht Wochen haben Künstlerinnen und Künstler im Landkreis n noch Zeit, um einen Antrag auf Kunst- und Kulturförderung für Aktionen und Projekte im Jahr 2019 zu stellen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt.

2017 hatte der Kreistag auf einen Vorschlag der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hin Richtlinien zur Förderung von Kunst- und Kultur festgelegt, nach denen Projekte, Maßnahmen und Vorhaben finanziell unterstützt werden. Seither wurden insgesamt 19 Projekte, zehn im ersten und neun in diesem Jahr, gefördert. Um in den Genuss einer Finanzspritze zu kommen können alle natürlichen und juristischen Personen für künstlerische und kulturelle Projekte, Maßnahmen und Vorhaben, die zur Gestaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur des Landkreises beitragen, einen Antrag stellen. Und zwar bis zum 30. September 2018. "Ein entscheidendes Kriterium dabei ist, dass die Aktionen der Öffentlichkeit zugänglich sind respektive nach ihrer Verwirklichung zugänglich gemacht werden und sie von überörtlicher Bedeutung sind", heißt es von Seiten des Landratsamtes.

Der Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten des Landkreises entscheidet schließlich über die Vergabe der Mittel in einer nichtöffentlichen Sitzung. Pro Kunstprojekt können nach Angaben der Kreisbehörde maximal 90 Prozent, aber nicht mehr als 2500 Euro übernommen werden. Nicht förderfähig sind indes Publikationen oder Vorhaben, die vorrangig gewerblichen Zwecken dienen, zum Beispiel Stadt- oder Gemeindefeste, Festumzüge oder Benefizveranstaltungen. Die Unterlagen für einen Antrag auf Fördermittel stehen unter www.lra-toelz.de bei der Serviceleistung "Kulturförderung" zum Download zur Verfügung. Rückfragen können Interessierte an die Geschäftsstelle des Kreistags richten unter Telefon 08041/ 505505 oder per E-Mail an gertrud.kell@lra-toelz.de

© SZ vom 13.08.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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