Frau und Beruf:Kellnerin in Vollzeit ist die Ausnahme

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82 Prozent aller Teilzeitstellen im Landkreis sind in Frauenhand

Die Teilzeit und der Niedriglohn - im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist beides weiblich: Noch immer sind hier 71 Prozent aller Teilzeit- und Minijobs in Frauenhand. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zum Internationalen Frauentag am 8. März hingewiesen. Bei den etwa 10 500 Teilzeit-Stellen im Landkreis liegt der Frauenanteil nach Angaben der Arbeitsagentur sogar bei 82 Prozent.

Georg Schneider, Geschäftsführer der NGG Rosenheim-Oberbayern, spricht von einer Karrierefalle: Gerade in Hotels, Restaurants und Bäckereien seien Minijobs und Teilzeit-Verträge stark verbreitet. "Die Kellnerin in Vollzeit ist die Ausnahme", so Schneider. Wer jedoch 20 oder 25 Stunden arbeite, habe es beim beruflichen Aufstieg deutlich schwerer.

"Bei der Bezahlung stehen Frauen weiterhin deutlich schlechter da als Männer", kritisiert Schneider. So verdienten Frauen in Deutschland zuletzt 21 Prozent weniger als Männer, wie Zahlen des Statistischen Bundesamte zeigen. Zwar gebe es für Frauen seit diesem Jahr einen Rechtsanspruch darauf zu erfahren, was ein männlicher Kollege in ähnlicher Position verdient. Doch das Lohntransparenzgesetz gilt lediglich in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. "Davon hat kaum eine Köchin oder Bäckereifachverkäuferin im Kleinbetrieb etwas", bemängelt Schneider. Hier müsse die künftige Bundesregierung dringend nachbessern.

Sollte die Politik nicht mehr gegen die Lohnungerechtigkeit unternehmen, dürfte sich nach Einschätzung der NGG auch die Altersarmut für Frauen im Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen verschärfen. "Geringere Löhne und kürzere Arbeitszeiten sorgen für magere Renten. Außerdem tragen Erziehungs- und Pflegezeiten dazu bei, dass nur wenige Rentenpunkte zusammenkommen", erklärt Georg Schneider. Im Beruf sind nach Beobachtung der NGG noch immer viele Frauen Diskriminierung ausgesetzt. "Zotige Sprüche an der Theke sind da noch das Geringste", so Schneider.

© SZ vom 08.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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