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Landkreis gibt sich Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur

Von Alexandra Vecchiato, Bad Tölz-Wolfratshausen

Der Landkreis will Kunst und Kultur besser fördern und hat sich dazu eine neue Richtlinie gegeben. Sie tritt am 1. Juni dieses Jahres in Kraft. Dass man sich auf der Flinthöhe mit diesem Thema auseinandersetzte, ist einem Vorschlag der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen geschuldet. 20 000 Euro stellt der Kreis als Fördersumme im Jahr bereit. Die Grünen hatten ursprünglich 50 000 Euro beantragt.

Gefördert werden sollen grundsätzlich nur Vorhaben mit einer "überörtlichen Bedeutung". Die Projekte müssen "Interessen des Landkreises berühren und wahren sowie die Weiterentwicklung der Kultur im Landkreis unterstützen", steht in der neuen Richtlinie. Nicht finanziell gefördert werden Vorhaben und Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik, die bereits abgeschlossen sind. Es müssen neue sein, die auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Förderung wird auf maximal 90 Prozent der Gesamtkosten des Projektes oder der Maßnahme begrenzt. Die maximale Förderhöhe beträgt 2500 Euro. Wer in den Genuss eines Zuschusses kommen möchte, muss einen Antrag bis zum 30. September eines jeden Jahres im Landratsamt einreichen. Über diesen wird allerdings erst im Folgejahr entschieden. Wer Geld bekommt, bestimmt der Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten des Kreistags. Im Bewilligungsverfahren sei auf ein "ausgewogenes Geschlechterverhältnis" zu achten, ist in der Richtlinie festgelegt.

Grünen-Kreisrätin Barbara Schwendner, die sich die Kulturförderung auf die Fahnen geschrieben hat, begrüßte das neue Regelwerk, vermisste darin jedoch die Auflistung von Vereinen und Personen, die historische Projekte anstoßen. Sie explizit zu erwähnen, brauche es nicht, sagte Geschäftsführer Wolfgang Krause. Es gehe darum, Projekte und Maßnahmen zu fördern, da seien historisch ausgerichtete eingeschlossen. Der Kulturausschuss sprach sich einstimmig für die Förderung aus.

© SZ vom 11.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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