Bürgerentscheid in Bad Tölz:Ein Kreuz und seine Folgen

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Am Sonntag entscheiden die Tölzer über die Zukunft des Bichler Hofs. Ein Überblick, welche Optionen zur Wahl stehen

Von Alexandra Vecchiato, Bad Tölz

Es geht an diesem Sonntag beim Bürgerentscheid um eine Frage: Ist ein 80-Betten-Hotel ein "städtebauliches Ziel" für die Stadt Bad Tölz? Im Tölzer Stadtrat ist man uneins, wie die Antwort auf diese Frage lautet. CSU, FWG und SPD möchten das Hotelprojekt Bichler Hof verwirklicht sehen. Allein die Grünen-Fraktion sieht das Vorhaben des Investors Hubert Hörmann am Buchberg skeptisch. Die Grünen haben deshalb ein Bürgerbegehren mitinitiiert. Nun müssen die wahlberechtigten Tölzer entscheiden, was mit dem Bichler Hof passiert.

Ausgangspunkt für den Zwist um den Bichler Hof ist die sogenannte ZoBoN, die Richtlinie über die zukunftsorientierte Bodennutzung. Sie orientiert sich am Münchner Modell "Sozialgerechte Bodennutzung" (SoBon) und sagt nichts anderes, als dass die Stadt künftig bei Baulandausweisungen von 5000 Quadratmetern an ein Drittel der Flächen erwirbt. Die Kommune kann auf solchen Flächen etwa Einheimischenmodelle realisieren oder sozialen Wohnraum schaffen. Das wäre die Variante 1 der Tölzer ZoBoN. Variante 2 sieht vor, dass der Grundstückseigner auch auf diesem Drittel selbst baut, vorausgesetzt er verwirklicht auf seinem Bauland ein wichtiges städtebauliches Ziel wie einen Kindergarten oder ein Gemeindezentrum oder eben ein Hotel.

Im Fall Bichler Hof hat sich Eigentümer Hubert Hörmann entschlossen, aus dem ehemaligen Erholungsheim des Energiekonzerns Eon ein Hotel der gehobenen Kategorie zu machen. Betrieben werden soll es von seinen Töchtern. Er soll für die Finanzierung dieses Vorhabens nicht nur auf zwei Drittel der Fläche Baurecht erhalten, sondern auch auf jener Drittelfläche, die der Stadt zum Erwerb laut Variante 1 der ZoBoN zustehen würde. Geplant sind 18 Doppelhaushälften und zwei Einfamilienhäuser. Allerdings erhält er das Baurecht auf besagtem Drittel nur dann, wenn er den Erlös aus dem Verkauf der Immobilien, die auf den zwei Dritteln entstehen sollen, in den Umbau und die Erweiterung des Bichler Hofs steckt.

Dies will die Stadt über einen städtebaulichen Vertrag mit Hörmann absichern, indem obendrein Details über die Hotel-Kategorie, den öffentlich zugänglichen Restaurantbetrieb und weiteres aufgelistet werden. Auch hat der Investor zugestimmt, dass ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer kontrolliert, ob der Verkaufserlös tatsächlich in das Hotel investiert wurde.

Die Erlaubnis, aus einem Hektar Grünland im Außenbereich Bauland zu machen und zu vermarkten, wurmt indes die Grünen und ihre Mitstreiter. Diese Umwandlung in Bauland würde ihrer Rechnung nach Eigentümer Hörmann, der den Bichler Hof 2015 kaufte, einen Wertzuwachs von etwa neun Millionen Euro bescheren. Der Erlös aus der Bebauung auf zwei Dritteln des Areals müsse reichen, so die Überzeugung der Kritiker. Außerdem möchten sie auf der restlichen Drittelfläche günstigen Wohnraum für Familien schaffen. "Selbst wenn dort ein Haus 600 000 Euro kostet, ist das noch besser zu stemmen als die 900 000 Euro für die Häuser Hörmanns", so Mayer-Schwendner.

Im Bürgerentscheid an diesem Sonntag, 16. September, müssen die Tölzer wählen: Soll Eigentümer Hubert Hörmann Baurecht auf einem Hektar des Bichler-Hof-Areals erhalten, wenn er verpflichtet wird, ein Drittel der Fläche günstig an die Stadt zu verkaufen - wer diese Frage mit "Ja" beantwortet, stimmt der Forderung der Bürgerinitiative zu. In diesem Fall hat der Investor angekündigt, dass es weder das Hotel noch irgendeine Wohnbebauung am Bichler Hof geben werde.

Im Gegensatz dazu steht der Stadtratsbeschluss, den CSU, FWG und SPD tragen. Wer beim Bürgerentscheid "Nein" ankreuzt, ist einverstanden, dass Hörmann Baurecht für insgesamt 18 Doppelhaushälften und zwei Einzelhäuser auf seinem Grundstück in Oberfischbach erhält. Vertraglich verpflichtet sich der Investor im Gegenzug, den Erlös aus der Bebauung von (nur) zwei Dritteln der Fläche in das neue 40-Zimmer-Hotel zu reinvestieren.

© SZ vom 14.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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