Bewerbungsfrist läuft:Landratsamt stellt Preisfrage

Junge und arrivierte Künstler für Auszeichnung gesucht

Im Rahmen der Kulturförderung vergibt der Landkreis in zweijährigem Turnus einen Kunstpreis, der drei unterschiedlich ausgerichtete Preise umfasst: den Kunstförderpreis, den Kunstpreis sowie den Kulturehrenbrief. 2020 werden sie wieder vergeben, weshalb die Kreisbehörde ab sofort Vorschläge entgegennimmt.

Der Kunstförderpreis richtet sich an jüngere Künstler aus dem Landkreis, mit dem Kunstpreis hingegen sollen Künstlerinnen und Künstler ausgezeichnet werden, die mit ihrem künstlerischen Schaffen bereits überregionale Bedeutung erlangen. Mit dem Kulturehrenbrief wird das Lebenswerk eines Künstlers gewürdigt.

Die für die Preise in Frage kommenden Personen müssen im Landkreis geboren sein, eine Schule im Landkreis besucht haben, ihren Lebensmittelpunkt im Landkreis haben respektive über einen längeren Zeitraum hinweg gehabt haben oder Elemente des Landkreises in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Preisträger können auf den Gebieten der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik sowie der Literatur tätig sein.

Die Vorschläge können bis 31. Mai 2020 eingebracht werden und sind an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Büro des Landrats, Prof.-Max-Lange-Platz 1, zu richten, samt Begründung. Unterlagen zum künstlerischen Werk sollten beigefügt sein. Über die Vergabe entscheidet der Kreistagsausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten.

© SZ vom 30.10.2019 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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