Bad Tölz-Wolfratshausen:Regeln für den Ferienjob

Um das Taschengeld aufzubessern, nehmen viele junge Menschen einen Ferienjob an. Die Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberbayern empfiehlt Schülern wie Eltern und Arbeitgebern die gesetzlichen Vorschriften zu beachten: Sog dürfen Kinder ab 13 Jahre nur mit Einwilligung der Eltern zwei Stunden pro Tag leichte und geeignete Arbeiten verrichten, etwa Babysitten, Nachhilfeunterricht oder das Austragen von Zeitungen. Ferienjobs dürfen Jugendliche erst ab einem Alter von 15 Jahren ausüben. Weitere Infos gibt es unter www.gaa-m.bayern.de/formulare/sozarbeitsschutz/ oder der Rufnummer 089/2176-1.

© SZ vom 02.07.2015 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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