Bad Tölz-Wolfratshausen:Mehr Zeit für Zuschüsse

Landratsamt verlängert Frist für Kulturförderanträge

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat die Abgabefrist für Anträge auf Kunst- und Kulturförderung verlängert. Wie die Kreisbehörde mitteilt, können sich Künstlerinnen und Künstler nun noch bis Ende Oktober dieses Jahres für eine Förderung für Aktionen und Projekte im Jahr 2020 bewerben. 2017 hatte der Kreistag Richtlinien zur Kunst- und Kulturförderung festgelegt. Um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen, können alle natürlichen und juristischen Personen für künstlerische und kulturelle Projekte, Maßnahmen und Vorhaben, die zur Gestaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur des Landkreises beitragen, einen Antrag stellen. Ein entscheidendes Kriterium ist, dass die Aktionen der Öffentlichkeit zugänglich sind oder nach ihrer Verwirklichung zugänglich gemacht werden. Außerdem müssen die Projekte von überörtlicher Bedeutung sein.

Insgesamt stehen 20 000 Euro zur Verfügung. Mit der Fristverlängerung wurden auch die Richtlinien leicht überarbeitet, teilt die Kreisbehörde mit. Die Zuwendung kann nun zurückgefordert werden, wenn der Verwendungsnachweis nicht zeitnah vorgelegt wird. Die Antragsunterlagen können im Internet unter www.lra-toelz.de/formulare Merkblätter oder im Bereich der Servicesuche A-Z unter dem Stichwort "Kulturförderung" heruntergeladen werden.

© SZ vom 14.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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