Bad Tölz-Wolfratshausen:Grüngut richtig entsorgen

Das Landratsamt weist auf bestehende Regeln hin

Wer seinen Garten winterfest macht, muss meistens jede Menge Grüngut entsorgen. Aber wohin damit? Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen weist darauf hin, dass das Grüngut auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zur Verrottung gebracht werden kann. Auch Häckseln und Kompostieren sind gute Alternativen. Bei unsachgemäßer Entsorgung der Gartenabfälle kann indes ein Bußgeld drohen.

Abfälle können durch Häckseln und Kompostieren zur wertvollen und kostenlosen Düngung des Bodens verwertet werden. Alternativ können Kleinmengen in der Biotonne oder größere Mengen über die bekannten Grüngutannahmestellen entsorgt werden. Verboten ist es allerdings, die Abfälle im Wald oder in der Landschaft abzulagern. Wer seine Gartenabfälle unsachgemäß entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Verbrennen darf man das Grüngut nur in seltenen Ausnahmefällen. Dabei gelten strenge Anforderungen. Hält man die nicht ein, droht auch hier ein Bußgeld. So soll man Grüngut nur außerhalb bebauter Ortsteile unter Aufsicht von mindestens zwei Personen über 16 Jahren und an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr verbrennen. Bevor man die Feuerstelle verlässt, sollte man zudem die Glut ablöschen. Dabei sollten eine erhebliche Rauchentwicklung vermieden und ausreichend Sicherheitsabstand eingehalten werden. In jedem Fall rät die Behörde, ein solches Räumfeuer beim Landratsamt und zur Vermeidung von Fehlalarmen auch bei der Integrierten Leitstelle, Telefon 0881/92585100, anzumelden. Mehr Informationen gibt es unter www.lra-toelz.de/formulare-merkblaetter (Merkblatt Pflanzliche Abfälle), unter Telefon 08041 505-356 im Sachgebiet Umwelt oder bei der Abfallberatung der WGV Quarzbichl (Telefon 08179 933-33).

© SZ vom 23.10.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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