Aus dem Landgericht München II:Tätliche Angriffe und Erpressung

Lesezeit: 1 min

Ein junges Tölzer Paar steht wegen diverser Attacken vor Gericht

Eigentlich wollten die beiden Polizeibeamten nur einen Verkehrsunfall aufnehmen, am Oberen Griesfeld, an einem Morgen Ende August vergangenen Jahres. Doch als sie an der Unfallstelle eintrafen, eskalierte die Situation unversehens. Der Freund der Unfallverursacherin spuckte ihnen vor die Füße, beleidigte sie grob und bedrohte sie mit dem Tod. Einen der Polizisten schlug der 23-Jährige und versuchte ihm, nachdem er zu Boden gebracht worden war, mehrmals in die Wade zu beißen. Der Grund: Die Beamten hatten die Unfallverursacherin zur Unfallaufnahme in ihr Dienstfahrzeug gebracht. Ihr Freund hatte dies verhindern wollen. Als die Beamten auch ihn in ihr Einsatzfahrzeugen bringen wollten, versuchte seine Freundin, ihn zu befreien. Deshalb muss sich die Einzelhandelskauffrau seit Freitag unter anderem wegen versuchter Gefangenenbefreiung vor dem Landgericht München II verantworten.

Links von ihr auf der Anklagebank sitzt ihr Freund. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Beleidigung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzlicher Körperverletzung erhoben. Außerdem wird dem 23-Jährigen eine besonders schwere räuberisch Erpressung zur Last gelegt.

Nur drei Wochen nach der Attacke auf die Polizeibeamten raubte der 23-Jährige, der nach wie vor auf freiem Fuß war, nachts am Isarkai einem jungen Mann das Handy. "Gib Dein Handy, Dicker, sonst haue ich Dir eine in die Fresse", drohte der Angeklagte. Danach zückte er ein Einhandklappmesser mit einer etwa zehn Zentimeter langen Klinge und hielt es seinem Opfer aus etwa einem halben Meter entgegen. Der Angeklagte bekam, was er wollte und floh.

Nach Verlesung der Anklage bat Richter Stefan Weickert die Anwälte der Angeklagten sowie die Staatsanwältin zu einem Rechtsgespräch. Dem 23-Jährigen sicherte das Gericht im Falle eines umfassenden Geständnisses eine Haftstrafe von nicht mehr als vier Jahren und neun Monaten und nicht weniger als vier Jahren und drei Monaten zu. Der 23-Jährige nahm das Angebot an und sagte, er habe bei beiden Taten unter Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Die Einzelhandelskauffrau kann mit einer Geldstrafe rechnen. Sie versicherte, sie habe ihren Freund von den Polizisten nur wegziehen und nicht befreien wollen. Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 26.10.2019 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: