Aus dem Landgericht:"Ich stoß' dich vom Balkon"

Geretsriederin wegen versuchter Körperverletzung verurteilt

Eine 44-jährige Geretsriederin ist vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Bei einem Streit mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten hatte die Frau diesen an der Brüstung eines Balkons gepackt und etwa 20 Zentimeter in die Höhe gehoben. Zuvor hatte sie ihm gedroht: "Ich stoß' dich jetzt vom Balkon." Doch der Neffe des Opfers, der mit in der Wohnung war, hatte die 44-Jährige abgedrängt und aus der Wohnung geworfen. Die Geretsriederin war zur Tatzeit völlig betrunken. Sie hatte eine Blutalkoholkonzentration von 2,06 Promille. Da die Frau zur Tatzeit bereits seit vielen Jahren schwer alkoholabhängig war, sei ihre Schuld- und Einsichtsfähigkeit weder aufgehoben noch eingeschränkt gewesen, sagte ein Sachverständiger. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Verteidigung plädierte für eine "milde Freiheitsstrafe".

© SZ vom 06.04.2019 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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