Wildmoser junior:Lektion für die Richterin

Justiz-Profi Knöringer und die Boulevard-Presse: In Zukunft wird sie ihren Kontakt zur Presse wohl sorgfältiger abwägen.

Stephan Handel

Dass Huberta Knöringer, die Vorsitzende Richterin der 4. Strafkammer, gestern Mittag zitternd in ihrem Büro saß und auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wartete, ist nicht anzunehmen - zu lange ist die Juristin schon im Geschäft, zu oft stand sie schon im Scheinwerferlicht: Sie verurteilte Boris Becker wegen Steuerhinterziehung und die Brüder Haffa wegen dubioser Aktiengeschäfte.

Richterin Huberta Knöringer: Sinne im Umgang mit der Boulevard-Presse geschärft. (Foto: Foto: dpa)

Seit 1975 arbeitet Huberta Knöringer bei der Justiz, zunächst am Amtsgericht Ingolstadt, dann ein paar Jahre als Staatsanwältin, von 1982 an als Zivilrichterin am Landgericht München, schließlich seit 1990 als Richterin für Wirtschaftsstrafsachen.

Kollegen, Prozessbeobachter, gelegentlich sogar Angeklagte rühmen ihre verständnisvolle, souveräne Art der Verhandlungsführung, die sich wohltuend vom gelegentlichen Verhörton manch anderer Richter unterscheidet. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie bei der Strafzumessung durchaus auch Härte walten lassen konnte.

Im Wildmoser-Prozess kam Huberta Knöringers Konzept der möglichst einvernehmlichen Verhandlungsführung ins Wanken. Denn die Verteidigung um Peter Gauweiler machte schnell deutlich, dass es ihr nicht darum ging, das Verfahren schnell und lautlos zu beerdigen, sondern dass man gewillt war, die Möglichkeiten der Strafprozessordnung voll auszuschöpfen.

Gelegenheit dazu gab dann die Geschichte mit dem Wiedergutmachungsartikel in der AZ. Dass der BGH das Urteil trotz dieser Merkwürdigkeit gehalten hat, hat Huberta Knöringer vielleicht überrascht, sicherlich aber ihre Sinne im Umgang mit der Boulevard-Presse geschärft.

© SZ vom 10.8.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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