Wiesnwache-Chef verrät Razzia :Ein peinlicher Spitzenpolizist

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SZ-Leser wundern sich, wie wenig Konsequenzen einem so hohen Beamten drohen, und ziehen anklagende Vergleiche

"Chef der Wiesnwache warnte Wirt vor Razzia" am 19. November, "Befördert trotz Ermittlungen" vom 20. November und "Polizeibeamter soll versetzt werden" vom 23. November:

Staatsverdrossenheit

Vor einigen Tagen berichtete die SZ über einen Münchener Polizeichef (circa 300 Mitarbeiter), der den Festwirt einer Gaststätte auf dem Münchner Oktoberfest von einer bevorstehenden Razzia unterrichtete. Dieser Polizeichef wurde zu einer bescheidenen Geldstrafe - diese liegt unter dem Rahmen der Vorstrafe - auf dem Wege eines Strafbefehls verurteilt. Etwa ein halbes Jahr später wurde dieser Dienststellenleiter zum Polizeidirektor befördert. Ein Skandal. Kommt irgendeiner in dem Beamtenapparat vielleicht einmal auf die Idee, dem Polizeibeamten, der seine eigenen Kameraden verraten hat, die Kosten für die nun unnütze Razzia in Rechnung zu stellen? Vor einigen Jahren war in der SZ von einer Kassiererin im Supermarkt zu lesen, der das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wurde, weil sie einen Getränkebon (Wert: wenige Cent) nicht ordnungsgemäß abgerechnet hatte. Bei dieser Diskrepanz zwischen Verhalten im öffentlichen Dienst und Ahndung in der Privatwirtschaft dürfen wir uns über die stets wachsende Staatsverdrossenheit nicht wundern. Dr. Peter Schuppenies, Stephanskirchen

Das ist Bayern, Digga?

In München stehen sich wegen Corona nicht nur "die Nutten die Füße platt", wie einst die Spider Murphy Gang besang. Auch die Wirte und Kulturschaffenden werden nach zwei Lockdowns immer einsamer und vermissen schmerzlich ihre Gäste, das Publikum und die ausbleibenden Einnahmen. Dafür hat die Schickeria beim Kokain-Schnupfen unerwartete Gesellschaft bekommen. Etwa 20 Polizisten haben jahrelang gern dabei mitgemacht. Und was die Beamten selbst nicht durch die Nase zogen, haben sie auf der Straße vertickt. Bis ein Dealer die unliebsame Konkurrenz 2018 verpfiff. Ein Kollege, Chef der Wiesnwache, hat im selben Jahr einen Wirt vor der bevorstehenden Festzelt-Razzia gewarnt und wurde, trotz laufender strafrechtlicher Ermittlungen, 2020 zum Polizei-Direktor befördert. Erst jetzt, und damit zwei Jahre später, hat man ein Disziplinarverfahren eingeleitet und den Beamten versetzt.

Und weil das an Skandalen nicht schon ausreicht, unterhielt 2019 eine USK-Truppe auch noch einen WhatsApp-Chat mit rechtsextremen Inhalten und volksverhetzenden Videos.

Von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann war diesbezüglich wenig bis gar nichts zu hören. Dafür umso mehr von dessen Gangsta-rappendem Sohn. Was würde der zu Papas mitunter träger Aufarbeitung der Vorfälle unter den Cops wohl "rhymen"? Wahrscheinlich: "Das ist Bayern, Digga?" Manfred Jagoda, Ismaning

Je nach Schulterklappe

Wenn Ermittlungen gegen einen ranghohen Polizeibeamten geführt werden, bleibt er weiterhin im Amt und wird auch noch befördert. Gibt es Ermittlungen gegen einfache Streifenbeamte, werden sie vom Dienst suspendiert, über Monate und manchmal sogar Jahre, und es wird eine sofortige Beförderungssperre verhängt. Mich würde interessieren, was Innenminister Herrmann, ein Freund der starken Worte, wenn es um die Polizei geht (eine "Sauerei", SZ vom 8. Oktober 2020), zu dieser Ungleichbehandlung sagt. Lucia Bauer, Grafing

Unerträglicher Verrat

Es ist ein Skandal, wenn ein Beamter im Sicherheitsapparat Geheimnisverrat begeht. Solche Personen gehören fristlos aus dem mit Steuergeldern gepamperten und mit enormen Privilegien ausgestatteten Staatsdienst entfernt, und zwar ohne Abmahnung. Er hat dazu beigetragen, dass eine mit einem hohen finanziellen Ermittlungsaufwand und ebenso hohem Personaleinsatz geplante Aktion das Ermittlungsziel nicht erreichen konnte. Dem Fass aus dem Boden schlug noch die Beförderung des "Kollegen" zu einer Zeit, als dem Dienstherrn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bekannt war. Eine Beförderung hätte noch warten können. Im vorliegenden Fall ist es auch unerheblich, ob dieser Beamte vom Wiesnwirt eine Gegenleistung erhalten hat. Maßgebend ist sein eklatanter Geheimnisverrat. Bernd Broßmann, Neubiberg

© SZ vom 28.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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