Westpark-Mord:Täter endgültig rechtskräftig verurteilt

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Jetzt ist ein Urteil gesprochen, es ist rechtskräftig und damit ist einer der spektakulärsten und der langwierigsten Prozesse der Münchner Justizgeschichte vorbei: Zehn Jahre Jugendstrafe für den Westpark-Mord; wegen eines juristischen Kniffs wird Gorazd B. länger als üblich in Haft sitzen.

Stephan Handel

(SZ vom 17. Mai 2003) Nun ist es also zu Ende. Jetzt wird Goruzd B. ins Gefängnis gehen und lange, sehr lange dort bleiben. Dass Gorazd B. der Mörder von Konrad H. ist, das steht schon lange fest. 1993 war der Architekt im Westpark getötet worden. 1997 erst wird Gorazd B. festgenommen, eineinhalb Jahre später zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil auf.

B. ist "nachgereift"

Neuer Prozess 2001: Zehn Jahre Haft, wieder wird Jugendrecht angewendet, weil B. zur Tatzeit knapp über 18 Jahre alt war. Auch dieses Urteil verwirft der BGH. Und nun also der dritte Prozess, fünf Verhandlungstage. Schon kurz nach Beginn war klar, dass eine Verurteilung nach Erwachsenen-Strafrecht nicht zu erreichen sein wird: Sehr wohl, so sagten Zeugen aus, habe B. sich entwickelt, er sei, so nennen das die Psychologen, "nachgereift" - das ist der Beleg dafür, das er zum Tatzeitpunkt noch nicht "fertig" war in der Entwicklung seiner Persönlichkeit.

Zwar hatte Staatsanwältin Pia Mühlbauer gestern im Plädoyer pflichtgemäß Erwachsenenstrafrecht - und damit Lebenslang - gefordert. Doch hatte sie auch klar gemacht: Mit Rücksicht auf die Hinterbliebenen Konrad H.s gehe es in erster Linie darum, endlich ein rechtskräftiges Urteil zustande zu bringen. Also werde sie sich unter bestimmten Umständen nicht gegen eine Jugendstrafe wehren - nämlich wenn das Urteil eine Antwort finde auf die Frage, "wie sich die Gesellschaft vor einem so gefährlichen Menschen schützen kann".

Die Lösung war vorher besprochen worden zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage-Vertreter: Gorazd B. erhält die Höchststrafe im Jugendrecht, zehn Jahre. Daneben jedoch wird die Untersuchungshaft nicht komplett angerechnet - seit über fünf Jahren sitzt er in Stadelheim und anderswo. Ab dem heutigen Tag wird B. sieben Jahre absitzen müssen, zusammen mit der U-Haft hat er dann an die 13 Jahre für seine Tat gebüßt - auch ein erwachsener Mörder sitzt nicht sehr viel länger.

Auch Dostojewski überzeugt nicht

Verteidiger Karl-Heinz Seidl hatte in seinem Plädoyer Dostojewski bemüht und behauptet, die Persönlichkeit seines Mandanten könne sowieso nicht erfasst werden, weil er schon so lange im Gefängnis sei und ein Mensch nur in Freiheit beurteilt werden könne. Eckhart Müller, der Konrad H.s Hinterbleibene vertrat, betonte das Interesse und das Recht der Opfer. Und Staatsanwältin Mühlbauer führte akribisch auf, welche Straftaten Gorazd B. bis zu seiner Inhaftierung und auch noch im Gefängnis begangen hat - als Beleg dafür, dass er sich eben überhaupt nicht geändert habe.

Bertram Fiedler, der Vorsitzende Richter, erklärte in der Urteilsbegründung, warum das Gericht eine lange Freiheitsstrafe für notwendig hielt: "Ohne erzieherische Betreuung wird es nicht möglich sein, die Fehlentwicklung der Persönlichkeit zu korrigieren." Vor dem Urteilsspruch hatte Gorazd B. das letzte Wort. Er sagte, was er seit fünfeinhalb Jahren sagt: "Ich bin nicht der Täter." Aber ebenso lange glaubt ihm das niemand.

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