Weitere Briefe:Ein Kreuz im Gerichtssaal und das Kreuz mit Touristen

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Touristen willkommen in Passau

Erst blankes Entsetzen und dann aufkeimende Wut erfüllte uns Stadtführer von Passau, als wir den Beitrag "Pappkulisse Passau" (20./21. Januar) gelesen haben, wo ein amtierender Stadtrat von Passau seine Stadt regelrecht verunglimpft. Er schimpft über die 314 000 Kreuzfahrttouristen, die jährlich in Dreierreihen am Donauufer anlegen, um eine Stadtführung und ein Orgelkonzert zu besuchen.

Eine Studie in Bamberg besagte, dass jeder Kreuzfahrttourist durchschnittlich nur 28 Euro in der Stadt lasse. Das macht dann 8 792 000 Euro, auf die wohl keine Stadt verzichten kann und will. Insgesamt kamen letztes Jahr an die zwei Millionen Besucher nach Passau, haben dort ihr Geld ausgegeben und sind auch teilweise länger als eine Nacht geblieben. Im Jahr 2016 haben in Passau Kreuzfahrtschiffe 2330 Mal an- und wieder abgelegt, was für den Oberbürgermeister der Stadt einen nicht zu überschreitenden Grenzwert darstellt. Das hatte zur Folge, dass nun die gesamte Arosaflotte im österreichischen Engelhartszell, 30 Kilometer donauabwärts, anlegt und die Touristen mit den Bussen durch die enge Innstadt befördert werden, um auf ihr Schiff zu gelangen, obwohl am Passauer Winterhafen noch genügend Liegeplätze zur Verfügung stehen. Man könnte diese als bequeme Anlegestellen kurzfristig ausbauen.

Der Stadtrat, im übrigen hat er einen Eid abgelegt, ist kein anderer als der ehemalige oberste Denkmalschützer Bayerns, Professor Egon Johannes Greipl. Er mokierte sich über Touristen in Shorts und Sandalen, über diverse Souvenirläden, Cuckoo-Clock-Center, Bierkrugcenter und Fast-Food-Läden, die aber nur einen geringen Teil der Altstadtgastronomie darstellen, und über ein neu geplantes Dackelmuseum, das im März eröffnet.

Gäbe es keine Touristen in Passau, gäbe es auch keine Geschäfte und Gastronomie - und somit auch kein Leben mehr in der Altstadt. Das sieht man ja jetzt im Januar und Februar ganz deutlich, wie es dann das ganze Jahr über wäre. Pensionär Greipl nennt das "Aufschnaufpause". Greipl hat wahrscheinlich noch nie in seinem Leben eine Stadtführung mitgemacht, dann wüsste er nämlich, dass wir als nach europäischem Standard zertifizierte Stadtführer mehr erzählen als "größter Dom und größte Orgel".

Letztendlich war er ja auch derjenige, der uns Kraft seines Amtes als damaliger oberster Denkmalschützer Bayerns jahrelang eine Seilbahn von der Altstadt zur Burgveste Oberhaus "vergreiplt" hat. Hätten wir diese Seilbahn, hätten wir auch eine Entzerrung der Touristenströme, und es wäre viel leichter und lockerer in der Altstadt, denn wenn ein Tourist eine Seilbahn sieht, fährt er auch damit und hält sich längere Zeit auf der Burgveste auf.

Schade, dass ein gewählter Stadtrat sich in der SZ so negativ über seine Stadt äußert, die von Touristen aus aller Welt geschätzt und geliebt wird. Wir empfehlen dem Pensionär eine " Abschnaufpause". Er soll von Ostern bis Weihnachten, also zur Tourismussaison, wieder dorthin gehen, wo er hergekommen ist, nämlich nach München. Und unserem Oberbürgermeister empfehlen wir, mal zwei bis drei Stadtführungen mitzuerleben, um die grandiose und professionelle Vielfältigkeit der Gästeführer seiner Stadt Passau zu genießen. Jürgen Hellwing, Passau

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"Richter lässt Kreuz im Gerichtssaal abhängen", 19. Januar:

Als ich 1980 an einem der ersten Schultage das Klassenzimmer meiner rein türkischen Klasse betrat, fiel mir sofort auf, dass das Kreuz nicht mehr an der Wand hing. In der Pause fand ich es in einem Garderobenschrank und hängte es wieder auf, ohne den Vorfall in der Klasse anschließend zu kommentieren. Und siehe da, es wurde von meinen türkischen Schülern auch nicht mehr in Frage gestellt. Jetzt, 38 Jahre später, hängt ein Richter ein Kreuz in einem Gerichtssaal freiwillig ab. In welchem Land leben wir eigentlich? Burkhard Colditz, Sindelsdorf

Falsches Entgegenkommen

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist keineswegs so weltanschaulich neutral, wie viele meinen ("Richter lässt Kreuz im Gerichtssaal abhängen", 19. Januar). Zum einen spricht die Präambel klar von der "Verantwortung vor Gott und den Menschen", und dann ruht der säkularisierte Staat auf Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann (Böckenförde). Zu diesen "vorsäkularen" Voraussetzungen zähle ich die unbedingte Geltung der Menschenrechte, die das Individuum vor einem totalitären Staat schützen, sogar und gerade für Geflüchtete aus anderen Ländern (Artikel 16). Diese Grundwerte in der Verfassung sind Ausdruck des großen christlichen Narrativs, dass Gott auf Seiten der Bedrängten steht. Zentrales Symbol dafür ist das Kreuz. Ob das dieser afghanische Asylbewerber weiß?

Es scheint mir daher sehr widersprüchlich, wenn ein deutscher Richter einem Talibanfreund nachgibt, der einem übergetretenen Christen mit dem Tode gedroht hat und der selbst das jüdisch-christliche Asylrecht für sich in Anspruch nehmen möchte. Und für diesen Angeklagten lässt ein bayerischer Richter in seltsamer "Toleranz" das Kreuz im Gerichtssaal abhängen.

Das letzte Abhängen von Kreuzen in öffentlichen Räumen und Schulen Bayerns war eine Aktion des NS-Regimes im April 1941 durch Gauleiter Wagner, den eigentlichen Initiator und Erfinder des KZ Dachau. Muss man befürchten, dass demnächst Talibanfreunde weibliche Richterinnen aus Toleranzgründen ablehnen dürfen? Prof. Dr. Uto Meier, Augsburg

Sinnlose Knallerei beenden

Der Verein für Landschaftspflege ist gegen ein Verbot der Silvesterknallerei ("München böllert sich ins neue Jahr", 2. Januar; Leserbrief "Viel zu viel Lärm und Dreck", 15. Januar). Was für ein "Vereinchen" soll das sein? Die ökologischen und gesundheitlichen Folgen der sinnlosen Silvesterknallerei sind wohl hinreichend bekannt. Andere Länder, zum Beispiel Frankreich, kommen auch ohne aus - stattdessen gibt es ein großes, öffentliches Feuerwerk. Vielleicht sollten die großen Naturschutz-Verbände mal ein Volksbegehren zu Gunsten von Gesundheit, Klima- und Tierschutz starten. Doris Werthmüller, München

© SZ vom 25.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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