Vorschnelle Diagnose:Gute Absicht, böse Folgen

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Die Haunersche Kinderklinik meinte es zu gut und diagnostizierte fälschlicherweise die Misshandlung eines Mädchens. Nun klagen die beschuldigten Eltern - mit Erfolg.

Ekkehard Müller-Jentsch

Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung: Die Kinderschutzgruppe dieser Uni-Klinik glaubte sich irrtümlich einer Kindesmisshandlung auf der Spur und hatte offenbar überreagiert - eine intakte Familie wurde dadurch sehr schwer belastet.

(Foto: Foto: Stephan Rumpf)

In Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.

Dort war kurz zuvor eine Kinderschutzgruppe eingerichtet worden. Umgehend trat nun eine "Helferkonferenz aus Ärzten, Sozialpädagogen und Psychologen zusammen. Sie kam zu dem Schluss, dass den Eltern kurzfristig das Sorgerecht entzogen und das Kind in ein Heim gebracht werden müsse. Denn der Kommission war bekannt geworden, dass diese Kleine rund fünf Monate zuvor aus einem Fenster im ersten Stock der Wohnung gefallen war, ohne aber bleibende Schäden zu erleiden.

Das Familiengefüge kam völlig durcheinander

Doch etwa einen Monat später stellte dieselbe Rechtsmedizinerin, die anfänglich der Kinderschutzgruppe versichert hatte, dass die Kleine durch Fausthiebe verletzt worden sein müsse, was sie auf Fotos erkannt haben wollte, nun das Gegenteil fest: In Zusammenarbeit mit ihrem Chef, Professor Wolfgang Eisenmenger, kam sie jetzt zu dem Ergebnis, dass es doch keinerlei Hinweise auf eine Misshandlung gebe. Die Strafermittlungen wurden daraufhin sofort eingestellt und das Kind der Familie zurückgegeben.

Für die von dem gesamten Geschehen völlig überraschten Eltern, ein wirtschaftlich wohlsituiertes türkisches Ehepaar mit insgesamt drei Kindern, war damals ihre bis dahin heile Welt zusammengebrochen - das Familiengefüge kam zeitweilig auf sehr dramatische Weise völlig durcheinander. Später erhoben die Eltern beim Landgericht München I Schmerzensgeldklage über 20 000 Euro gegen die Uni-Klinik. Die Richter der 9. Zivilkammer ließen den gesamten Vorgang durch einen Experten begutachten.

Und auch der kam nun zu der Feststellung, dass trotz des zweifellos guten Willens durch das Klinik-Team so viele Fehler gemacht worden seien, dass er darüber "entsetzt" sei. "Ich bin Vater von neun Kindern", sagte der Gutachter. "Wenn bei all ihren alterstypischen Verletzungen solche Maßstäbe angelegt worden wären, hätte man auch mir das Sorgerecht entziehen müssen", erklärte er sehr plastisch seine Einschätzung. Der Anwalt der Klinik versicherte, dass es allen damals Beteiligen sehr leid tue, was der Familie geschehen sei - aus damaliger Sicht habe man jedoch geglaubt, das Richtige zu tun.

Das Gericht erklärte, dass man der Klage der Familie stattgeben werde, auch in der geforderten Höhe. Ob die Klinik dagegen Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen (Az.: 9 O 20622/06).

© SZ vom 08.01.2009/agfa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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